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20.12.2007 - dvb-Presseservice

2008 - Die neuen Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung

Zum 1. Januar 2008 ändern sich in der Rentenversicherung wieder verschiedene Rechengrößen.

Berlin, Dezember 2007. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. In den alten Bundesländern steigt sie von bisher 5.250 Euro monatlich (63.000 Euro jährlich) auf 5.300 Euro (63.600 Euro jährlich). In den neuen Bundesländern sinkt sie von 4.550 Euro monatlich (54.600 Euro jährlich) auf 4.500 Euro (54.000 Euro jährlich).

Die Bezugsgröße bleibt in den neuen Bundesländern stabil bei 2.100 Euro monatlich (25.200 Euro jährlich). In den alten Bundesländern steigt sie leicht von 2.450 Euro monatlich (29.400 Euro jährlich) auf 2.485 Euro (29.820 Euro jährlich). Die Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorletzten Kalenderjahr (gerundet) und Grundlage für die Festsetzung anderer Werte.

Das vorläufige jährliche Durchschnittsentgelt beträgt für 2008 einheitlich 30.084 Euro.

Der Beitragssatz in der Rentenversicherung bleibt 2008 stabil bei 19,9 Prozent.

Der vorläufige Umrechnungsfaktor für die Beitragsbemessungsgrundlagen der neuen Bundesländer ist auf 1,1827 gestiegen. Im letzten Jahr betrug er 1,1622. Mit ihm werden Arbeitsverdienste aus den neuen Bundesländern auf "West-Niveau" angehoben.

Der Höchstbeitrag für die freiwillige Versicherung steigt aufgrund der höheren Beitragsbemessungsgrenze in den alten und neuen Bundesländern von 1.044,75 Euro monatlich auf 1.054,70 Euro. Der Mindestbeitrag beträgt weiterhin in den alten und neuen Bundesländern 79,60 Euro pro Monat. 



Herr Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung
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10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/2008-Die-neuen-Werte-in-der-gesetzlichen-Rentenversicherung-ps_7170.html