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03.12.2007 - dvb-Presseservice

2008 wird höchste Förderstufe bei der Riester-Rente erreicht; Kinderzulage steigt für Neugeborene auf 300 Euro

Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt für die meisten Menschen zwar die Grundlage ihrer Alterssicherung. Betriebliche sowie private Altersvorsorgemaßnahmen werden aber immer wichtiger, um dem Risiko der Altersarmut vorzubeugen. Dies gilt für West-, besonders aber für Ostdeutschland. Gerade hier müssen die Menschen mit niedrigeren Anwartschaften aus der gesetzlichen Rente rechnen. Zu diesen Ergebnissen kommt die kürzlich vorgestellte Studie „Altersvorsorge in Deutschland 2005“. Die Studie entstand im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Über Riester-Verträge werden bis Ende des Jahres mehr als 10 Millionen Bürger staatlich gefördert für ihr Alter vorsorgen und so ihre Versorgungslücke im Alter spürbar verringern. Im nächsten Jahr erreicht die Riester-Rente ihre höchste Förderstufe und wird damit noch attraktiver. Einschließlich Zulagen können dann gefördert bis zu 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro pro Jahr, eingezahlt werden. Die Grundzulage steigt von 114 auf 154 Euro, und die Kinderzulage von bisher 138 Euro auf 185 Euro pro Jahr je kindergeldberechtigtes Kind. Endgültig beschlossen hat der Bundesrat am 30. November 2007 die höhere Förderung für junge Familien. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren werden, wird die Kinderzulage im Rahmen der Riester-Förderung auf 300 Euro angehoben.

Voraussetzung für die volle Förderung ist, dass eigene Beiträge plus Zulagen zusammen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens erreichen. Die Versicherungsbeiträge können darüber hinaus 2008 im Rahmen eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs bis zu einer Höhe von 2.100 Euro statt bisher 1.575 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Ist die errechnete Steuerersparnis größer als die Summe der Zulagen, so erstattet das Finanzamt die Differenz.

Wer bereits 2005 einen Riester-Vertrag abgeschlossen und bis heute noch keinen Zulagenantrag gestellt hat, kann das bis Ende 2007 nachholen, um sich die Förderung für die beiden letzten Jahre zu sichern. Immer noch hat ein knappes Drittel der Förderberechtigten den Zulagenantrag nicht gestellt und verpasst so auch die mögliche volle steuerliche Förderung. Denn das Finanzamt geht bei der Ermittlung der Steuerersparnis stets davon aus, dass für den Riester-Vertrag die Zulagen geflossen sind.

Wer über betriebliche Altersversorgung vorsorgen und dazu Teile des Bruttolohns oder -gehalts umwandeln möchte (Entgeltumwandlung), kann bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei dafür aufwenden. 2008 entspricht dies voraussichtlich insgesamt 2.544 Euro bzw. 212 Euro monatlich.

Änderungen gibt es auch bei der neuen Basis-Rente. 2008 erkennt das Finanzamt von den Beiträgen zur Basisrente 66 Prozent statt bisher 64 Prozent als Sonderausgaben an. Zusammen mit den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung können bei Singles 2008 maximal 13.200 Euro statt bisher 12.800 Euro als Aufwendungen für die Altersvorsorge anerkannt werden, bei Verheirateten sind es 26.400 Euro statt bislang 25.600 Euro.

Weitere Details zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge sind im Internet unter www.versicherungen-klippundklar.de und www.gdv.de zu finden.



Herr Stephan Gelhausen
Tel.: 030 / 20 20 - 51 17 / 18
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