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18.01.2011 - dvb-Presseservice

2011 – Vieles wird teurer: Wann Verbraucher sich wehren können

Kaum hat das neue Jahr begonnen, gibt es wieder zahlreiche Preiserhöhungen – nicht nur bei städtischen Gebühren und den Versorgern. Der ROLAND-Partneranwalt Oliver Lorenzen von der Schwelmer Kanzlei Erhard & Maas erläutert, welche Verbraucherrechte gelten sowie wann und wie sich Bürger wehren können.

Städte und Gemeinden erhöhen die Gebühren: Muss ich zahlen?

Ja! Allerdings gilt: Die Gelder sollen die Ausgaben decken, die für die Allgemeinheit anfallen, und sie sollen sich für den Bürger im Rahmen halten. Lässt sich der geforderte Betrag nicht nachvollziehen, sollte der Verbraucher nach den Gründen für die Preiserhöhung fragen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. „In Zeiten knapper Kassen kommt man jedoch nicht umhin, sich an den Ausgaben der Gemeinde zu beteiligen. Schließlich profitiert man als Bürger auch vom Angebot der Stadt – gute Beispiele hierfür sind die Kindertagesstätten, der Winterdienst oder die Müllabfuhr“, betont der ROLAND-Partneranwalt.

Steigende Stromkosten: Müssen Verbraucher das akzeptieren?

Stromkosten, die ohne ersichtlichen Grund steigen, muss niemand hinnehmen. Ist der Strom dem Kunden nach dem Preisanstieg zu teuer, so kann er widersprechen und den Anbieter auffordern, die Grundlage für seine Kalkulation offenzulegen. Denn: Es ist sein gutes Recht, die Ursache für den erhöhten Preis zu erfahren. „Wer für Strom nicht tiefer in die Tasche greifen will, sollte sich bei Verbraucherportalen über das örtliche Angebot informieren und zu einem günstigeren Anbieter wechseln“, empfiehlt Rechtsanwalt Oliver Lorenzen.

Geldabheben bei fremden Banken? Aufgepasst beim Gebühren-Check

Seit dem 15. Januar 2011 sollen Banken die Kosten für das Geldabheben am Automaten ausweisen. Zeigt das Display an fremden Automaten nicht die anfallenden Gebühren an, hat der Verbraucher keinen Rechtsanspruch: „Mit der Gebührenanzeige am Automaten sollen Banken Kosten transparenter machen, ein Gesetz hierzu gibt es jedoch nicht. Daher kann die Bank rückwirkend nicht belangt werden. Wer wissen will, wie viel er zahlt, geht besser zum nächsten Geldautomaten – Sparer sollten die eigene Bank bevorzugen“, rät der Experte.

Fliegen wird teurer: Was gilt für 2010 gekaufte Tickets?

Flugreisen von und zu deutschen Flughäfen kosten seit Beginn des Jahres mehr: Je nach Entfernung kommt eine Luftverkehrssteuer zwischen 8 und 45 Euro pro Flug hinzu. Das betrifft alle Flüge, die nach dem 31. August 2010 gebucht wurden. Hier kann die Fluggesellschaft auch nachträglich den Aufschlag fordern. „Reisende, die vor September 2010 Flüge für 2011 gebucht haben, sollten es sich nicht gefallen lassen, wenn nachträglich nicht vereinbarte Zusatzkosten geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Oliver Lorenzen.

Home-Office: Was tun, wenn das Finanzamt Steuerersparnisse verweigert?

Fachlichen Rat einholen! Denn: Beschäftigte, denen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt – beispielsweise Lehrer – können das häusliche Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzen. Das gilt für 2010 sowie rückwirkend für die Jahre 2007 bis 2009, sofern die Steuerbescheide noch offen sind. Vorläufig dürfen Betroffene nachgewiesene Kosten bis zu 1.250 Euro steuerlich geltend machen. Der Tipp vom ROLAND-Partneranwalt: „Wer zu Hause arbeitet, sollte sich vom Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, um Nachfragen vom Finanzamt zuvorzukommen. So kann der Verbraucher zumindest an dieser Stelle rechtmäßige Vergünstigungen nutzen.“






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