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22.05.2006 - dvb-Presseservice

2,2 Milliarden Euro Zusatzbeitrag für den PSVaG

Der Gesetzgeber plant noch in diesem Jahr ein neues Gesetz zur Umstellung des Finanzierungsverfahrens des Pensionssicherungsvereins aG auf eine vollständige Kapitaldeckung.

Bisher hat der PSVaG nur die derzeit ca. 440.000 Betriebsrentner über ein Konsortium von Versicherern voll ausfinanziert. Die ca. 8 Mio. unverfallbaren Betriebsrentenanwartschaften von insolventen Unternehmen werden nach dem bisherigen gesetzlichen Verfahren jeweils erst zu Rentenbeginn ausfinanziert. Allein der Kapitalwert dieser derzeit bereits bestehenden Verpflichtungen des PSVaG beträgt ca. 2,2 Milliarden Euro.

Um die zukünftige Entwicklung des Beitragssatzes zu bremsen, sollen nun diese bestehenden Verpflichtungen über einen Zeitraum von 15 Jahren ausfinanziert werden. Dies geschieht durch eine Sonderumlage, die alle Unternehmen zu zahlen haben, die am 31.12.2004 einen sicherungspflichtigen Durchführungsweg angeboten haben. „Somit besteht auch keine Möglichkeit mehr, dieser Verpflichtung nachträglich zu entkommen“, dämpft Andreas Buttler, Geschäftsführer der auf betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten spezialisierten febs Consulting GmbH aus Haar bei München die Hoffnung der Betroffenen.

Zukünftig, so sieht es das neue Gesetz vor, werden in jedem Jahr sämtliche Anwartschaften und Rentenverpflichtungen aus Insolvenzen des jeweiligen Jahres sofort ausfinanziert. Deswegen ist wohl kurzfristig auch mit keiner deutlichen Beitragsentlastung zu rechnen.

Die insbesondere in den kommenden 15 Jahren zu erwartende deutliche Mehrbelastung der Unternehmen wird sicherlich ein weiterer Grund sein, Versorgungsverpflichtungen nach und nach auf einen insolvenzsicherungsfreien oder einen mit ermäßigtem Beitrag belegten Durchführungsweg der bAV zu übertragen. Interessierten Unternehmen empfiehlt die febs Consulting GmbH, die geplante Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen möglichst noch in diesem Jahr zu beginnen. Denn ab 2006 werden die garantierten Rechnungszinsen der in Frage kommenden Versorgungsträger deutlich reduziert, was zu einer erheblichen Verteuerung der Auslagerung führen wird.

Der vollständige Gesetzesentwurf inkl. Begründung steht unter
www.febs-consulting.de/aktuelles zum Download zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:

andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH

Andreas Buttler

Geschäftsführer

Richard-Reitzner-Allee 1

85440 Haar/München

Telefon: 089/43 607-300
www.febs-consulting.de



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