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22.10.2010 - dvb-Presseservice

23 Jahre GOZ - Jubiläum im Zeichen der Novellierungen

Bundeszahnärztekammer setzt auf „konstruktiven Dialog“ bei der Novellierung der privatzahnärztlichen Gebührenordnung

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als seither unveränderte Basis für die Honorarfindung im privatzahnärztlichen Bereich wurde am 22. Oktober 1987 erstmals offiziell veröffentlicht und trat zum 1. Januar 1988 in Kraft. Die deutschen Zahnärzte erwarten dringlich faire Verhandlungen mit der Bundesregierung über die überfällige Novellierung der GOZ. Seit dem Frühjahr führt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Gespräche zu der seit Jahren notwendigen GOZ-Novellierung.

„Als Vertreter der deutschen Zahnärzteschaft auf Bundesebene wollen wir gemeinsam mit der Politik eine Lösung finden, in der Behandlungsqualität, freier Wettbewerb und Patientenrechte mit einerkostenbewussten und effizienten zahnmedizinischen Versorgung in Übereinstimmung gebracht werden können“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.

Daher fordert die BZÄK die Bundesregierung zu einem klaren Bekenntnis gegen die Öffnungsklausel in der GOZ auf. „Die Bundesregierung hat es sich – untermauert durch den Koalitionsvertrag - zur Aufgabe gemacht, die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und dabei Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Dieses Vorhaben würde durch die Verankerung der sog. Öffnungsklausel konterkariert, weil alle damit beabsichtigten Entwicklungen außer Kraft gesetzt würden”, so der BZÄK-Präsident weiter.



Pressestelle
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