34f: Erlaubniserweiterung mit ungeahnten Folgen

Wer als Finanzanlagenvermittler seine § 34f-Erlaubnis erweitern möchte, dem steht eventuell eine böse Überraschung ins Haus: Manche IHK verlangt dann eine erneute Überprüfung der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse.

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