34f: Wie "Alte Hasen" ihre Sachkunde nachträglich nachweisen können

Ein Gericht bestätigte die Rechtsauffassung, dass bei fälschlich abgegebenen Negativerklärungen die Möglichkeit des Nachreichens von MaBV-Prüfberichten zum Nachweis der lückenlosen Tätigkeit in der Vergangenheit besteht.

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