34f-Sachkunde: Neue Hoffnung für "Alte-Hasen" bei korrigierter Negativerklärung

Erlaubnisbehörden müssen laut eines Urteils Prüfberichte zum Nachweis der lückenlosen Tätigkeit in der Vergangenheit auch anerkennen, wenn der Berater zuvor für das betreffende Jahr eine Negativerklärung abgeben hatte.

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