34f: Verspätete Berichte halb so schlimm

Finanzanlagenvermittler sind für ihre Tätigkeit 2013 erstmals verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde spätestens bis zum 31. Dezember 2014 einen Prüfungsbericht vorzulegen. Wer nicht oder verspätet abgibt, riskiert ein vierstelliges Bußgeld un ...

portfolio international aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen