34i GewO: BMJV veröffentlicht Entwurf

Ab 21. März 2017 benötigen Immobilienkreditvermittler  eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34i GewO. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat gestern den entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt.

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