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28.08.2006 - dvb-Presseservice

400- Euro- Job und Hinzuverdienst in der Rentenversicherung

Rentner, die noch nicht 65 Jahre alt sind und neben ihrer Rente einen Mini- Job mit einem monatlichen Gehalt von 400 Euro (brutto) ausüben, müssen mit einer Reduzierung ihrer Rente rechnen. Grund sind die Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung.

Altersrentner unter 65 Jahre sowie Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können neben ihrer Rente monatlich 350 Euro (brutto) hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Reduzierung ihrer Rente kommt. Zweimal im Jahr darf unter bestimmten Voraussetzungen der Hinzuverdienst auch das Doppelte betragen, also 700 Euro (brutto).

Üben Rentner einen Minijob mit einem Gehalt von 400 Euro aus, überschreiten sie die zulässige Hinzuverdienstgrenze. Die Folge: Die Rente wird gekürzt. Die verminderte Rente und das Einkommen aus dem 400- Euro- Job können dann sogar niedriger sein als die ungekürzte Rente plus zulässigem Hinzuverdienst bis 350 Euro. Ab dem 65. Geburtstag kann unbegrenzt hinzuverdient werden.

Ruheständlern, die noch arbeiten wollen, wird empfohlen, sich vor einer Beschäftigungsaufnahme stets zu informieren. Kostenlose Beratung bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Adressen und weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei unter 0800 10004800 oder im Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de



Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Herr Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Deutschland
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