6. SGB IV-Änderungsgesetz: Neuerungen zu Betriebsnummer und Zahlstellen-Nummer

Mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz sollen weitere verfahrenstechnische Festlegungen im Meldeverfahren der Sozialversicherung getroffen werden. Das Inkrafttreten ist für den 1.1.2017 geplant. Betroffen sind u. a. Betriebsnummern, die Zahlstellen-Nummer ...

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