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27.04.2011 - dvb-Presseservice

61Prozent der Deutschen erhalten unerlaubt Werbung für Finanzprodukte

- 35 Prozent der Bundesbürger lehnen Werbung von Finanzdienstleistern generell ab - Auch eine bestehende Kundenverbindung ist kein Freibrief für Finanzprodukt-Werbung

Sechs von zehn Bundesbürgern haben im vergangenen Jahr von Banken und Versicherungen Werbung für deren Finanzprodukte erhalten, ohne den Anbietern ihr Einverständnis dafür gegeben zu haben. Diese Informationspolitik sorgt für Unmut: Fast drei Viertel von den unfreiwillig per Post, E-Mail oder Telefon kontaktierten Personen ärgern sich über solche Werbeaktionen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.000 Personen aus Deutschland im Auftrag der Beratungsgesellschaft KWF Business Consultants.

35 Prozent der Bundesbürger möchten zudem unter gar keinen Umständen werblich von Finanzdienstleistungsunternehmen kontaktiert werden. Und auch eine bestehende Kundenverbindung ist längst kein Freibrief. So würden es nur 37 Prozent der Befragten einer Bank oder Versicherung erlauben, sie mit Werbung zu kontaktieren, nur allein weil sie bereits Kunde des Unternehmens sind. Jeder fünfte Deutsche wäre immerhin dann für Werbung offen, wenn er entweder den Kontaktkanal (Telefon, E-Mail, soziale Netzwerke, etc.) oder den Kontaktgrund (z.B. Ablauf einer Kündigungsfrist) vorab bestimmen könnte.

Neben der bei vielen Kunden durch Werbeaktionen ausgelösten Verärgerung riskieren Banken und Versicherer zusätzlich den Konflikt mit dem geltenden Recht, und zwar dann wenn die Werbung nicht nur unerwünscht, sondern sogar unerlaubt war. Dürfen laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) personenbezogene Daten doch nicht ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen verwendet werden.

Zu den personenbezogenen Daten gehören nach §3 Abs. 1 BDSG "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person". Für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung, Übermittlung und Überwachung derartiger Daten müssen Unternehmen den gesetzeskonformen Umgang nachweisbar sicherstellen. Die Verantwortung für die Einhaltung geltender Gesetze trägt der Vorstand beziehungsweise die Geschäftsführung des Finanzdienstleisters, die operative Verantwortung liegt beim Datenschutzbeauftragten.

Hintergrundinformationen

Die Meinungsumfrage "Umgang mit personenbezogenen Daten in der Finanzdienstleistungsbranche" stellt die Ergebnisse einer Online-Befragung dar, die im Auftrag der KWF Business Consultants durchgeführt wurde. Die Grundgesamtheit liegt bei 1.000 Personen aus Deutschland. Es handelt sich dabei um eine bevölkerungsrepräsentative Hochrechnung. Erhebungszeitraum: 2. bis 3. März 2011.



Herr Jörg Wieneke
Managing Partner
Tel.: + 352 / 26350 333
Fax: + 352 / 26350 433
E-Mail: joerg.wieneke@kwf.lu

KWF Business Consultants S.A.
31, op der Heckmill
6783 Grevenmacher
http://www.kwf.lu/

Über KWF Business Consultants

KWF steht für Kistler, Wieneke & Friends. Die Gründung der Beratungsgesellschaft als Société Anonyme erfolgte 2005 in Luxembourg durch Christian Kistler und Jörg Wieneke. Seit 2007 ist die Gruppe mit der KWF Business Consultants GmbH auch am Finanzplatz Frankfurt vertreten. Die KWF-Gruppe berät Finanzdienstleister in strategischen, organisatorischen und geschäftsprozessbezogenen Fragestellungen. Dabei begleiten erfahrene Berater ihre Kunden in Projekten europaweit - vom Konzept bis zur Umsetzung auf der Basis moderner Methoden und mit klarem Branchenfokus. KWF Business Consultants arbeitet in Kundenprojekten zusammen mit internationalen Partnern und einem Netzwerk von Senior Associates, um für jede Problemstellung immer die jeweils notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse bereitstellen zu können. Internet: www.kwf.lu und www.kwf-consultants.de