Anzeige
06.11.2006 - dvb-Presseservice

6.255 Präparate ohne Zuzahlung erhältlich - einfach zu finden unter www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung

Auf Vorschlag der Krankenkassen hatte der Gesetzgeber im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) die Möglichkeit geschaffen, Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. besonders günstig) von der gesetzlichen Zuzahlung zu befreien.

In der ersten Tranche wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2006 insgesamt 79 Wirkstoffgruppen (mit identischen Wirkstoffen) von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Aktuell sind 2.713 Präparate aus 69 Wirkstoffgruppen ohne Zuzahlung auf dem Markt, dies entspricht 54 Prozent des Potentials der ersten Tranche.

Mit Wirkung seit dem 1. November ist in 130 zusätzlichen Gruppen eine Befreiung von Zuzahlungen möglich, wenn die Hersteller ihre Preise entsprechend anpassen. Aus dieser zweiten Tranche sind derzeit 3.542 Präparate aus 77 Gruppen ohne Zuzahlung zu haben (24 Prozent der Produkte der zweiten Tranche).

Besonders kleine und mittelständische Hersteller haben ihre Preise zum 1. November so gestaltet, dass weitere Patienten von der Befreiung profitieren können. Während die großen Generikahersteller lediglich rund die Hälfte ihres Sortiments aus den befreiten Gruppen zuzahlungsfrei anbieten, sind gerade die kleinen und mittelständischen Firmen konsequenter und offerieren bis zu 100 Prozent ihres Sortiments ohne Zuzahlung. Auch Originalanbieter gehen – in einzelnen Fällen bei bis zu einem Viertel ihres Sortiments – auf die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen ein. Insgesamt bieten nun 103 Hersteller 6.255 zuzahlungsfreie Produkte an.

„Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen mit nach und nach wachsenden Produktzahlen zuzahlungsbefreiter Präparate seit Juli gehen wir davon aus, dass auch bei der von den Wirkstoffgruppen doppelt so umfangreichen zweiten Tranche noch weitere Hersteller nachziehen. Der bekannte Hinweis “Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ hat eine ganz neue Bedeutung bekommen. Denn je mehr Versicherte gezielt nach zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln fragen, desto größer ist der Anreiz für die Pharmaindustrie, weitere Befreiungen zu ermöglichen“, so Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des BKK Bundesverbandes.

BKK-Internet-Suche: einfach, zielgenau und übersichtlich
Mit einer komfortablen Suchfunktion bekommen die Versicherten unter www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung schnelle und aktuelle Informationen: Gibt man in der Suchmaske den Arzneimittelnamen ein, sieht man sofort, ob das eingegebene Medikament von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist oder nicht.

Optisch wird das durch Ampelfarben unterstützt: grün steht für zuzahlungsfrei und rot für nicht zuzahlungsfrei. Erscheint ein gelber Punkt, ist zwar das gesuchte Medikament nicht von der Zuzahlung befreit; es gibt aber zuzahlungsfreie Medikamente mit identischer Wirkstoffzusammensetzung aus der gleichen Gruppe. Diese wirkstoffidentischen Arzneimittel werden in einer Liste dargestellt und können ausgedruckt werden. Damit kann der Patient mit seinem Arzt klären, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf ein zuzahlungsfreies Arzneimittel möglich ist. Die Suchfunktion ersetzt keinesfalls die ärztliche Beratung. Sie kann jedoch den Versicherten helfen, sich künftig besser über preiswerte Arzneimittel zu informieren und damit bares Geld zu sparen. Bislang ist dieser Rechercheservice des BKK Bundesverbandes einzigartig.

Auf Basis der Preismeldungen der pharmazeutischen Hersteller zum 1. und 15. eines Monats wird die Internet-Suchfunktion vom BKK Bundesverband 14-tägig aktualisiert. Die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel ist somit ein flexibles Verzeichnis. Senkt ein Hersteller beispielsweise den Preis, können Arzneimittel, für die zugezahlt werden musste, wieder zuzahlungsfrei werden. Umgekehrt können Preiserhöhungen dazu führen, dass für Arzneimittel, die es bereits ohne Zuzahlung gab, wieder die gesetzliche Zuzahlung geleistet werden muss.



Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Christine Richter
Tel.: 030/22312-122
Fax: 030/ 223 12 129
E-Mail: presse@bkk-bv.de

BKK Bundesverband
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen
Deutschland
www.bkk.de