Anzeige
24.11.2006 - dvb-Presseservice

7. SOKA-BAU Praktiker-Tagung: Perspektiven der Altersversorgung in Deutschland

Wiesbaden, 22.11.2006. Am 16. November 2006 fand die 7. Praktiker-Tagung von SOKA-BAU (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes) in Wiesbaden statt. Zentrales Thema der gut besuchten Veranstaltung war die Zukunftsfähigkeit sowohl der gesetzlichen als auch der betrieblichen Altersversorgung.

Bei der gesetzlichen Rente soll die geplante Anhebung der Regelaltersgrenze es richten. Bei der betrieblichen Alterversorgung (bAV) steht zu befürchten, dass der Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit bei der Entgeltumwandlung der notwendigen Ausbreitung der bAV nicht förderlich ist.

Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze notwendig

Die gesetzliche Altersversorgung (gAV) wird auch in Zukunft die weitaus wichtigste Säule der Versorgung im Alter bleiben. Allerdings sind die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge für die heutigen Versicherten zu unverzichtbaren Bestandteilen der Altersvorsorge geworden. "Um die gesetzliche Rente zukunftssicher zu machen, ist eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze notwendig", erklärte Sabine Ohsmann von der Deutschen Rentenversicherung.

Betroffen ist schon der Geburtsjahrgang 1947, bei dem das Renteneintrittsalter um einen Monat angehoben wird. Bei den Folgejahrgängen 1948 bis 1958 wird das Renteneintrittsalter jeweils um einen weiteren Monat je Jahr angehoben, so dass Arbeitnehmer des Jahrgangs 1958 mit 66 die Regelaltersrente erreichen werden. Und wer 1964 oder später geboren ist, muss bereits volle zwei Jahre länger arbeiten als bisher. So jedenfalls sieht es der Entwurf des Rentenversicherungs-Altersgrenzen-anpassungsgesetzes vor.

bAV nach 2001 auf Wachstumskurs

"Erst als die Politik die Rahmenbedingungen massiv verbesserte, erwachte die bAV in Deutschland aus ihrem Dornröschenschlaf", sagte SOKA-BAU Vorstand Karl-Heinz Sahl. Heute haben 46 Prozent der Arbeitnehmer eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente. In der Baubranche haben ca. 6.600 Arbeitgeber für rund 55.000 Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung einen BauRenten-Vertrag mit SOKA-BAU abgeschlossen. Der durchschnittliche Monatsbeitrag je Arbeitnehmer für einen BauRenten-Vertrag liegt zurzeit bei rund 80 Euro. "Der Durchdringungsgrad in der Bauwirtschaft ist aber nach wie vor unbefriedigend", konstatierte Sahl.

Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit gefährdet Ausbreitung der bAV

Vor diesem Hintergrund sei es kaum nachvollziehen, dass die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung bei Entgeltumwandlung ab 2009 wegfallen soll. Sahl forderte: "Hier muss der Gesetzgeber sobald wie möglich Planungssicherheit schaffen". Er gab zu bedenken, dass der Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit den Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien, der Betriebe und der Arbeitnehmer massiv einschränken werde.

Handlungsbedarf erkennt Sahl auch bei der betrieblichen Riesterrente: "Die betriebliche Riesterrente wird gegenüber der privaten Riesterrente klar benachteiligt, denn nur für Leistungen aus der betrieblichen Riesterrente müssen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner gezahlt werden."

In der nachfolgenden Podiumsdiskussion forderten sowohl Eugen Müller von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wie auch Annelie Buntenbach vom Deutschen Gewerkschaftsbund die Sozialversicherungsfreiheit bei der Entgeltumwandlung über das Jahr 2008 hinaus bestehen zu lassen.



Herr Michael Delmhorst
Tel.: (06 11) 7 07-21 00
Fax: (06 11) 7 07-45 87
E-Mail: MDelmhorst@soka-bau.de

SOKA-BAU
Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden
Deutschland
http://www.soka-bau.de

SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG. Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.