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11.05.2011 - dvb-Presseservice

70 Prozent aller Unfälle sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert

Privater Unfallversicherungsschutz der INTER Versicherungsgruppe

- Leistungsumfang für private Unfallversicherung nach Bedarf: BASIS, EXKLUSIV und PREMIUM

- Spezielle Tarife und Boni für Heilberufe und Handwerker

Alle sechs Sekunden geschieht nach Angaben des Bundesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Deutschland ein Unfall, 70 Prozent davon während der Freizeit – beispielsweise beim Sport oder im Haushalt. Das heißt, die gesetzliche Unfallversicherung leistet in dieser Zeit nicht. Wie groß die Notwendigkeit einer privaten Unfallversicherung ist, stellen viele Betroffene oft erst fest, wenn es teuer wird. Dann ergeben sich aufgrund langwieriger Heilungsverläufe oder notwendiger Umbauarbeiten in ihrem Lebensumfeld außerordentliche finanzielle Belastungen – die nicht selten existenzbedrohende Größenordnungen erreichen. In diesen Fällen hilft nur eine private Unfallversicherung.

Die INTER Versicherungsgruppe bietet den privaten Schutz für die Zeiten abseits der Arbeit in drei Varianten an. „Je nach gewünschtem Leistungsumfang können Kunden in unseren gestaffelten Tarifen vergleichsweise hohe Invaliditätsgrade vereinbaren und ihren ganz persönlichen Bedarf decken", sagt Peter Thomas, Vorstandsvorsitzender der INTER Versicherungsgruppe.

Unfall ist nicht gleich Unfall

In welchen Unglücksfällen ein Versicherer eintritt und in welchem Umfang variiert von Unternehmen zu Unternehmen: So deckt die INTER beispielsweise in der PREMIUM-Variante auch Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe durch die Speiseröhre ab – ohne Altersgrenze. Andere Versicherer beschränken sich hier meist auf das Kindesalter. Oftmals ist nach einem schweren Unfall eine psychologische Betreuung notwendig, diese unterstützt die INTER mit bis zu 5.000 Euro sowie Kur- und Reha-Maßnahmen mit bis zu 10.000 Euro.

Neben der individuell vereinbarten Absicherung bietet die INTER ihren Versicherten eine Vielzahl beitragsfreier Leistungen in allen drei Tarifvarianten: Mitversichert sind unter anderem Infektionen durch Zeckenbisse oder unfallbedingte Flugrückholkosten. Für Eltern ist gut zu wissen, dass ihr Neugeborenes zunächst beitragsfrei mitversichert ist und dass die INTER im Falle des Todes eines Versicherungsnehmers die dazugehörige Kinderunfallversicherung beitragsfrei weiterführt. Darüber hinaus werden die Kosten für ein Kindermädchen oder eine Haushaltshilfe übernommen.

Besonderheiten für Heilberufe und Handwerker

In Heilberufen Tätige können eine höhere Gliedertaxe wählen, um ihre finanziellen Einbußen in Folge eines Unfalls abzufangen. Bei Verlust oder Funktionsuntüchtigkeit einer Hand oder eines Armes zum Beispiel gilt für sie ein Invaliditätsgrad von 100 Prozent. Darüber hinaus übernimmt die INTER für diese Berufsgruppe neben der Absicherung von Röntgenunfällen auch Behandlungskosten von 5.000 Euro aufgrund einer HIV- oder Hepatitis-B-Infektion.

Handwerker mit Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk erhalten bei Verlust oder völliger Funktionsuntüchtigkeit der Hand oder eines Armes zusätzlich fünf Prozent Invaliditätsleistung zu ihrer vereinbarten Grundabsicherung.



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