Neue Möglichkeiten zur Reduzierung von GGF-Zusagen
Bereits am 17.09.2010 hat die OFD Karlsruhe in einem internen Schreiben die Finanzämter darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen die Reduzierung einer Pensionszusage nicht zu einer verdeckten Einlage führt. „Mit diesem Schreiben, das uns vorliegt, erlaubt die Finanzverwaltung im Ergebnis wieder den Verzicht auf noch nicht erdiente Teile einer Pensionszusage“, erläutert Andreas Buttler, Gesellschafter-Geschäftsführer des bAV-Beratungsunternehmens febs Consulting. Dabei eröffnen sich dem GGF künftig sogar neue Möglichkeiten zur Reduzierung seiner Pensionszusage. So könnte er beispielsweise auch nur auf seine Berufsunfähigkeits- bzw. Hinterbliebenenversorgung verzichten.
Eine verdeckte Einlage liegt zukünftig dann nicht vor, wenn der versicherungsmathematische Barwert der Anwartschaft der gekürzten Pensionszusage nicht geringer ist als der Barwert des erdienten Teils der ursprünglichen Zusage. „Erfreulicherweise definiert die OFD auch die Berechnung des erdienten Teils“ ergänzt febs-Chef Manfred Baier. Bei beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführern ist der zeitratierlich erdiente Teil ab Zusagedatum heranzuziehen. Bei nicht beherrschenden gilt die gesamte Betriebszugehörigkeit bis zum Änderungszeitpunkt als Erdienungszeitraum für die betriebliche Altersversorgung. Im Falle einer Entgeltumwandlung gilt die erreichte Anwartschaft als erdient.
„Auch wenn keine verdeckte Einlage vorliegt, führt der Verzicht auf den Future Service trotzdem zu einer Reduzierung der Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz“ ergänzt Diplommathematiker Manfred Baier und empfiehlt allen Betroffenen auch diese Auswirkung vorab zu berechnen. Die Reduzierung der Rückstellungen wirkt sich gewinnerhöhend aus und kann zu einer erheblichen Steuerlast führen.
Das Schreiben der OFD Karlsruhe beruht auf einer Einigung der Finanzbehörden auf Bundesebene. In den nächsten Wochen ist deshalb mit weiteren inhaltsgleichen Verfügungen zu rechnen.
Welche Möglichkeiten bestehen und welche Auswirkungen diese haben, stellt febs Consulting GmbH in seinem neuen Konzept zur Reduzierung einer Pensionszusage entsprechend der individuellen Situation des Unternehmens dar.
Um in diesen Fällen eine kurzfristige Entscheidungen noch vor Jahresende zu ermöglichen, bietet febs seinen Kunden ab sofort einen 72-Stunden Service. Jeder vollständige Auftrag, der bis zum 19.12.2010 eingeht, wird garantiert innerhalb von 3 Arbeitstagen bearbeitet.
Detaillierte Informationen und Auftragsformulare finden Sie unter www.febs-consulting.de/aktuelles.
Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de
febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
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