Druckversion
Anzeige
04.11.2010 - dvb-Presseservice

72-Stunden Service der febs Consulting GmbH

Neue Möglichkeiten zur Reduzierung von GGF-Zusagen

Bereits am 17.09.2010 hat die OFD Karlsruhe in einem internen Schreiben die Finanz­ämter darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen die Reduzierung einer Pen­sionszusage nicht zu einer verdeckten Einlage führt. „Mit diesem Schreiben, das uns vorliegt, erlaubt die Finanzverwaltung im Ergebnis wieder den Verzicht auf noch nicht erdiente Teile einer Pensionszusage“, erläutert Andreas Buttler, Gesellschafter-Ge­schäftsführer des bAV-Beratungsunternehmens febs Consulting. Dabei eröffnen sich dem GGF künftig sogar neue Möglichkeiten zur Reduzierung seiner Pensionszusage. So könnte er beispielsweise auch nur auf seine Berufsunfähigkeits- bzw. Hinterbliebenenversorgung verzichten.

Eine verdeckte Einlage liegt zukünftig dann nicht vor, wenn der versicherungsmathe­matische Barwert der Anwartschaft der gekürzten Pensionszusage nicht geringer ist als der Barwert des erdienten Teils der ursprünglichen Zusage. „Erfreulicherweise de­finiert die OFD auch die Berechnung des erdienten Teils“ ergänzt febs-Chef Manfred Baier. Bei beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführern ist der zeitratierlich er­diente Teil ab Zusagedatum heranzuziehen. Bei nicht beherrschenden gilt die gesamte Betriebszugehörigkeit bis zum Änderungszeitpunkt als Erdienungszeitraum für die be­triebliche Altersversorgung. Im Falle einer Entgeltumwandlung gilt die erreichte An­wartschaft als erdient.

„Auch wenn keine verdeckte Einlage vorliegt, führt der Verzicht auf den Future Service trotzdem zu einer Reduzierung der Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz“ er­gänzt Diplommathematiker Manfred Baier und empfiehlt allen Betroffenen auch diese Auswirkung vorab zu berechnen. Die Reduzierung der Rückstellungen wirkt sich ge­winnerhöhend aus und kann zu einer erheblichen Steuerlast führen.

Das Schreiben der OFD Karlsruhe beruht auf einer Einigung der Finanzbehörden auf Bundesebene. In den nächsten Wochen ist deshalb mit weiteren inhaltsgleichen Verfü­gungen zu rechnen.

Welche Möglichkeiten bestehen und welche Auswirkungen diese haben, stellt febs Consulting GmbH in seinem neuen Konzept zur Reduzierung einer Pensionszusage entsprechend der individuellen Situation des Unternehmens dar.

72-Stunden Service der febs Consulting GmbH

Um in diesen Fällen eine kurzfristige Entscheidungen noch vor Jahresende zu ermöglichen, bietet febs seinen Kunden ab sofort einen 72-Stunden Service. Jeder vollständige Auftrag, der bis zum 19.12.2010 eingeht, wird garantiert innerhalb von 3 Arbeitstagen bearbeitet.

Detaillierte Informationen und Auftragsformulare finden Sie unter www.febs-consulting.de/aktuelles.



Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
www.febs-consulting.de

www.febs-consulting.de
Als unabhängige Sachverständige und zugelassener Rentenberater beraten wir Arbeitgeber in allen Fragen rund um betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten. Wir analysieren und sanieren bestehende Versorgungswerke, erstellen versicherungsmathematische Bilanzgutachten und unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichs.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/72-Stunden-Service-der-febs-Consulting-GmbH-ps_20026.html