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21.09.2006 - dvb-Presseservice

7,6 Milliarden Euro wurden im ersten Halbjahr 2006 durch den Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen umverteilt

Mit dem Risikostrukturausgleich (RSA) wird die unterschiedliche Krankheitslast (Morbidität) zwischen den verschiedenen Krankenkassen ausgeglichen. Entsprechend der Struktur der Versicherten der einzelnen Kassen müssen sie Geld in den RSA einzahlen bzw. erhalten Zahlungen. Diese Struktur berücksichtigt Alter und Geschlecht der Versicherten, den Bezug einer Erwerbsminderungsrente und bestimmte chronische Erkrankungen.

Im ersten Halbjahr 2006 betrug die Umverteilung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen 7,6 Milliarden Euro. Die Angestellten- Ersatzkassen zahlten 2,2 Mrd. Euro in den RSA, bei den Betriebskrankenkassen waren es sogar 4,4 Mrd. Euro. Den Löwenanteil von diesem Geld erhielt auch diesmal wieder die AOK. Im ersten Halbjahr 2006 waren es 6,7 Mrd. Euro.

Dass bereits der heutige RSA "risikoadjustiert" ist, so wie es in den "Eckpunkten" gefordert wird, ist keine Frage. Denn sonst bekäme z. B. die AOK nicht regelmäßig von den in der Regel kleineren Krankenkassen Unterstützung in Milliardenhöhe, obwohl sie mit Abstand der Marktführer ist. Eigentlich werden Marktführer nicht von kleineren Wettbewerbern unterstützt. Allein im vergangenen Jahr erhielt die AOK auf diesem Wege 12,7 Mrd. Euro. Die Angestellten-Ersatzkassen zahlten 4,1 Mrd. Euro in den RSA, bei den Betriebskrankenkassen waren es sogar 8,9 Mrd. Euro. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr durch den RSA 14,9 Milliarden Euro zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen umverteilt.

Reformbedarf unbestritten

Der vor elf Jahren eingeführte RSA ist heute - nach über 20 Änderungen und Erweiterungen - ein intransparenter und bürokratisch überfrachteter Apparat. Selbst die Chroniker- Programme (DMP) werden heute vielfach von den Kassen nicht aus medizinischen Gründen angeboten und unterstützt, sondern um mehr Geld aus dem RSA zu erhalten. Diese Entwicklung ist falsch. Die meisten Akteure im Gesundheitswesen sind sich einig: Der RSA muss reformiert werden. Die Frage ist jedoch wie. In den bereits bekannt gewordenen Entwürfen für die Gesundheitsreform ist diese Frage noch offen.

Verwaltungskosten nicht ausgleichen

Wir brauchen einen Finanzausgleich, der einfach, transparent und gerecht ist. Er muss klarer als bisher an die Anforderungen einer Gesellschaft angepasst werden, die sich in einem dramatischen demografischen Wandel befindet. Der Ausgleich muss so umgebaut werden, dass die Finanzströme zwischen den Krankenkassen mit ihren 70 Millionen Versicherten zielgenau und unbürokratisch geleitet werden. Und er muss wirtschaftliches handeln belohnen und nicht bestrafen. Deshalb wäre es absurd, wenn z. B. die Verwaltungskosten der einzelnen Kassen im RSA ausgeglichen werden würden, was derzeit politisch ernsthaft erwogen wird. Auch freiwillige Zusatzleistungen, die eine Kasse ihren Versicherten bietet, sollen aktuellen Reformplänen zufolge über den RSA kollektiv finanziert werden. Damit würde ein Konsens aller Beteiligten aufgekündigt, der seit Beginn des RSA galt: Nämlich dass eine Kasse die finanziellen Konsequenzen von Entscheidungen tragen muss, die sie autonom für den eigenen Bereich getroffen hat.

Für die politisch diskutierte Weiterentwicklung des RSA stellt sich die Frage, mit Hilfe welcher ggf. neu zu entwickelnder Indikatoren künftig die Morbidität der Versicherten erfasst werden soll, um daraus die Höhe der Zahlungen in den RSA bzw. aus dem RSA zu berechnen. Welche Indikatoren sollen am Ende den Ausschlag dafür geben, wie viel Geld tatsächlich von Kasse A zu Kasse B fließt? Entscheidend ist dabei nicht die Anzahl der Kriterien, sondern deren Nutzern für einen gerechten Ausgleich bei einem möglichst geringen bürokratischen Aufwand.

Beitragssätze haben sich weitgehend angeglichen

Analog zu der steigenden Umverteilung zwischen den Krankenkassen haben sich die Beitragssätze mehr und mehr angenähert und das ursprüngliche Ziel des RSA wurde längst erreicht: Unterschiedliche Beitragssätze nur auf Grund verschiedener Versichertenstrukturen gibt es heute nicht mehr.

Ziel einer Weiterentwicklung sollte es daher sein, den RSA einfacher, unbürokratischer und effizienter zu machen. Alter und Geschlecht sind objektiv messbar, ohne bürokratischen Aufwand zu erfassen und manipulationsresistent. Deshalb sollte man diesen Kern stärken. Darum hat sich die BKK für den Versicherten- Solidarausgleich als unbürokratische Reformalternative stark gemacht (vgl. weitergehende Informationen unter www.bkk.de).

Offen für die Zukunft

Eine RSA-Reform sollte weder heute noch in Zukunft politisch gewollten Veränderungen des Gesundheitssystems im Wege stehen und z. B. die Möglichkeiten offen halten, die Private Krankenversicherung mit einzubeziehen, die Versorgung der Kinder über Steuergelder zu finanzieren, alle Einkunftsarten zu berücksichtigen oder eine Prämien(teil)lösung umzusetzen.



Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Florian Lanz
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