Die Zahl der Erwerbstätigen ist in Deutschland in den zurückliegenden vier Jahren nahezu kontinuierlich gestiegen. Diesen Trend nimmt die Bundesregierung zum Anlass mit Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik jährlich etwa zwei Milliarden Euro einzusparen. Umgesetzt wird dieses mit dem „Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“, das im Frühjahr 2012 in Kraft treten soll.
Betroffen von den Kürzungen ist auch der Gründungszuschuss, der bisher vielen Arbeitslosen den Weg in eine selbstständige Existenz geebnet hat. Genauer gesagt entfällt auf den Gründungszuschuss sogar der Löwenanteil der geplanten Kürzungen. Insgesamt gibt die Bundesagentur für Arbeit hierfür jährlich derzeit etwa 1,8 Milliarden Euro aus, ab 2013 sollen es nur noch 400 Millionen Euro sein.
Begründet werden die geplanten Einschränkungen neben der allgemeinen Arbeitsmarktentwicklung unter anderem mit sogenannten Mitnahmeeffekten. Konkret heißt dies, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales davon ausgeht, dass ein fehlender oder reduzierter Gründungszuschuss keinen wirklich signifikanten Einfluss auf die Anzahl der Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit hat. Kritiker des geplanten Gesetzes widersprechen dieser Meinung und befürchten darüber hinaus, dass durch das neue Gesetz die geplanten Einsparungen gar nicht erreichbar sind, weil durch ausbleibende Existenzgründungen mehr Arbeitslosengeld gezahlt werden muss und darüber hinaus die bisher von den ehemaligen Arbeitslosen geschaffenen Arbeitsplätze in Teilen wegfallen werden.
Konkret sind für den Existenzgründungszuschuss ab Frühjahr 2012 folgende Änderungen geplant:
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Herr Knut Einfeldt
GF, Dipl.-Wirtschafts-Ing.
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