“Sämtliche Alarmglocken hätten schrillen müssen”

Ein Urteil des Landgerichts Hamburg belegt die Tendenz der Gerichte, die bloße Untätigkeit und das Negieren von Eigenverantwortung des Anlegers teilweise nicht nachvollziehen zu können. Gastbeitrag von Oliver Renner, Rechtsanwälte Wüterich Breucker ...

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