Probleme beim Chip-Tuning
Wer in seinen PKW-Motor einen leistungssteigernden Chip zur Steuerung der Motorelektronik einbaut („Chip-Tuning“), muss den Einbau unverzüglich durch den TÜV oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen und bestätigen lassen. Wie der ADAC berichtet, erlischt andernfalls die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies gilt auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines technischen Dienstes vorliegt. Selbst wenn der Chip später wieder ausgebaut wird, lebt die zuvor erloschene Betriebserlaubnis nicht automatisch wieder auf. Ein weiterer Gang zur Zulassungsbehörde ist also unvermeidlich. Dies geht auch aus einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.3.2006 hervor (AZ 1 U 181/06, ADAJUR- Dok.Nr. 72236).
Frau Melanie Pöschmann
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