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06.11.2007 - dvb-Presseservice

ALLRECHT modifiziert Produkt für Innungsbetriebe

Der vor einem Jahr eingeführte Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Innungsbetriebe der ALLRECHT Rechtssschutzversicherung AG, Düsseldorf, Tochter der SIGNAL IDUNA Gruppe, wartet jetzt mit zahlreichen Verbesserungen auf.

So wurde der Mindeststreitwert von 2.000 auf 1.500 Euro abgesenkt. Zudem ist jetzt ein wesentlicher Teil der bisher ausgeschlossenen rechtlichen Streitigkeiten, die aus Generalunternehmer-Verträgen resultiert versichert. Voraussetzung ist, dass der Auftragswert 15.000 Euro nicht übersteigt. Die Änderungen gelten auch für Bestandskunden, und zwar für alle Versicherungsfälle, die ab dem 1. Oktober eintraten.

Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz der ALLRECHT deckt ein Segment ab, das auf dem deutschen Markt nach wie vor kaum versicherbar ist. Der Versicherungsschutz gilt für ganz Europa und erstreckt sich auf den versicherten Betrieb bis zu einer Versicherungssumme von 300.000 Euro pro Rechtsschutzfall bei einer Selbstbeteiligung von je 500 Euro.

Der Versicherungsschutz ist für alle Innungsbetriebe zu haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Innung einer örtlichen Kreishandwerkerschaft (KH) angeschlossen oder selbstständig ist. Wichtig ist nur, dass sie eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit der ALLRECHT getroffen hat. Mittlerweile haben dies auch zwei Drittel der bundesweit tätigen KH getan. Verlässt der Handwerksmeister die Innung, so endet zu diesem Zeitpunkt auch sein betrieblicher Vertragsrechtsschutz.



Herr Hannes Tutschku
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SIGNAL IDUNA Gruppe
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