Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat auf Antrag der AOK Baden-Württemberg jetzt entschieden, dass für die rechtlichen Auseinandersetzungen zu den AOK-Arzneimittel-Rabattverträgen das Sozialgericht Stuttgart zuständig ist. "Wir rechnen mit einer Entscheidung des Stuttgarter Gerichts in den nächsten Tagen", so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungschef der Rabattverträge für das AOK-System am Mittwoch (12.12.2007) in Stuttgart.
Oberstes Ziel der AOK ist laut Hermann, Rabattverträge für alle ausgeschriebenen Arzneiwirkstoffe möglichst schnell an den Start zu bringen. Hermann: "Nur so können wir noch größere Einspar-potenziale erzielen und unseren Versicherten durch die Zuzahlungs-befreiung Geld sparen helfen."
Herr
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