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07.02.2007 - dvb-Presseservice

AOK-Rabattoffensive erfolgreich: AOKs vereinbaren erstmals bundesweit auf breiter Ebene Arzneimittelrabatte

Alle 16 AOKs in Deutschland haben jetzt zum ersten Mal gemeinsam mit pharmazeutischen Herstellern Arzneimittelrabatte vereinbart. Nach Angaben der federführenden AOK Baden-Württemberg wurden mit 11 verschiedenen Herstellern für insgesamt 43 Wirkstoffe und Kombinationen Rabattkonditionen fixiert, die bis zu 37 Prozent unter dem derzeitigen Apothekenverkaufspreis liegen.

So muss beispielsweise die AOK künftig für den Blutfettsenker "Simvastatin" rund ein Fünftel weniger im Verhältnis zu allen anderen vergleichbaren Packungen zahlen. "Wir rechnen bundesweit mit jährlichen Einsparungen im interessanten zweistelligen Millionenbereich. Eine Entlastung, die wir allein wegen der für 2007 erwarteten
enormen Steigerung bei den Medikamentenausgaben von um die 7 Prozent dringend brauchen," so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg.

Bezüglich der Rabattangebote insgesamt war laut Hermann trotz gegenläufiger Aktivitäten von Pharmaverbänden und Einzelfirmen ein erfreulich großes Interesse der Branche feststellbar: "Bei breit angewandten Wirkstoffen lagen uns bis zu acht Angebote vor. Wir haben nach einheitlichen Kriterien verglichen und für maximal drei Angebote je Wirkstoff einen Zuschlag erteilt".

Für ihre Rabattoffensive findet die AOK großen Rückhalt bei den niedergelassenen Ärzten. Hermann: "In Baden-Württemberg haben wir mit der Kassenärztlichen Vereinigung eine Vereinbarung geschlossen, wonach Ärzte erstmals viele bewährte Arzneimittel über einen Zeitraum von einem Jahr zu garantierten Niedrigstpreisen bei gleicher Qualität verordnen können. Das schafft Transparenz für den Arzt, der bisher oft einem Verwirrspiel mit vierzehntägigen Preisänderungen ausgesetzt ist. Durch die Umstellung auf rabattierte Arzneimittel werden auch für AOK-Versicherte Einsparungen bei der Zuzahlung möglich."

Auf Unverständnis stößt bei Hermann der "Aufstand" verschiedener pharmazeutischer Hersteller: "Die wollen rigide an ihren unrabattierten Höchstpreisen festhalten. Deshalb gehen verschiedene pharmazeutische Unternehmen in dieser Angelegenheit rechtlich gegen die AOKs vor, obwohl die AOKs gerade die wiederholte Aufforderung der Politik ernst nehmen, für ihre Versicherten ein qualitativ hochstehendes und kostengünstiges Versorgungsangebot zu schaffen". Durch die Beschlüsse der Vergabekammer Baden-Württemberg und des Sozialgerichtes Freiburg sehen sich die AOKs vollauf bestätigt, gesetzeskonform zu handeln. So wurden die Anträge eines Pharmaunternehmens auf Verbot der Zuschlagserteilung für den gemeinsamen Abschluss der Rabattverträge abgelehnt. Bestätigt wurde auch die Auffassung der AOK, dass die sozialrechtlichen Regelungen vorrangig sind und überhaupt kein glaubhafter Anordnungsanspruch besteht. "Wir müssen leider davon ausgehen, dass sich Lobbyverbände jetzt nach dem Motto 'Wenn gegen kein Gesetz verstoßen wird, müssen eben die Gesetze geändert werden', weiterhin um Gehör bei der Politik bemühen werden - auf das Ergebnis dürfen wir gespannt sein," so Hermann abschließend.






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