AOK-Rabattverträge auf Eis gelegt
OLG Düsseldorf setzt das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH aus
Die noch nicht abgeschlossenen AOK-Rabattverträge für die Jahre 2008 und 2009 sind weiterhin auf Eis gelegt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 18.12.2007 die Vergabeverbote bestätigt, die die 2. Vergabekammer des Bundes und die Vergabekammer Düsseldorf gegen die AOK-Gemeinschaft verhängt haben.
Der Vergabesenat nimmt gemäß § 116 Abs. 1 und 3 GWB für sich die alleinige Zuständigkeit für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammern in Anspruch.
Nach Auffassung des OLG
Düsseldorf sind vergaberechtliche Streitigkeiten über Rabattverträge vor den
Vergabekammern und Vergabesenaten auszutragen. § 130a Abs. 9 SGB V ist
auf diese Verfahren nicht anwendbar, die Zuständigkeit der Sozialgerichte
mithin nicht gegeben.
Weiterhin hat der Senat beschlossen, das Verfahren bis zur Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofes über die Frage auszusetzen, ob Krankenkassen
öffentliche Auftraggeber sind.
Herr Peter Schmidt
Tel.: +49 (0)30 - 2092 4136
E-Mail: info@progenerika.de
Pro Generika e.V.
Unter den Linden 21
10117 Berlin
www.progenerika.de