Krankenhaus muss gesund, nicht krank machen
Das Krankenhaus darf nicht krank machen. Doch immer häufiger sieht die Realität
nach AOK-Angaben anders aus: Infektionen im Krankenhaus führen zu zusätzlichen
Krankheiten, zu längeren Verweildauern und am Ende zu erhöhten
Behandlungskosten. Nach Expertenschätzungen erkranken in Deutschland jährlich
rund 3,5 Prozent aller Krankenhauspatienten an solchen Infektionen. Für
Baden-Württemberg bedeutet das geschätzte 56.000 solcher Fälle.
Laut
AOK-Daten werden davon aber nur rund 10.000 Fälle in speziellen
Versorgungsstrukturen für multiresistente Erreger behandelt. Aus AOK-Sicht sind
deshalb in Baden-Württemberg weitere rechtsverbindliche Regelungen notwendig,
die über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hinaus gehen. "Ein Teil der
Infektionen wird durch besonders schwer therapierbare multiresistente Erreger
verursacht, die oft auch von außen, durch Patienten und Besucher ins Krankenhaus
gelangen. Ein Drittel aller Krankenhausinfektionen lässt sich aber durch
abgestimmte Maßnahmen vermeiden", so Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK
Baden-Württemberg am Dienstag (18.11.2008) in Stuttgart.
Es darf nach den
Worten Hobergs nicht im Belieben der Krankenhäuser sein, ob und wie viele
speziell geschulte Hygienefachkräfte sie beschäftigen. Hoberg: "So sieht aber
die Realität im Moment aus. Und die muss sich ändern, selbst wenn Krankenhäuser
in Baden-Württemberg sich im Hygienebereich auch ohne entsprechende Verordnung
heute schon engagieren. Wir setzen uns für verbindliche Strukturvoraussetzungen
in der Krankenhaushygiene in Baden-Württemberg ein. Dies könnte durch eine
entsprechende Rechtsverordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales
geschehen."
In dieser Krankenhaushygieneverordnung könnte genau
festgelegt werden, ab wie vielen Betten wie viele hauptamtlich tätige und
speziell ausgebildete Krankenhaushygieniker und Hygienefachkräfte eingesetzt
werden müssen. Darüber hinaus könnten Infektionsüberwachung und Zusammenarbeit
mit den Gesundheitsämtern zum Aufbau eines speziellen Netzwerks geregelt werden.
Hoberg: "Damit würde eine Grundvoraussetzung zur Eindämmung und Bekämpfung von
Krankenhausinfektionen geschaffen, weil erst dadurch ein Netzwerk aus Akut- und
Rehabilitationskrankenhäusern, Universitätskliniken, Alten- und Pflegeheimen,
ambulanten Pflegediensten, Vertragsärzten, Rettungsdienst und Gesundheitsämtern
auf eine verbindliche Hygienestruktur zurückgreifen könnte. Weitere spezifische
Maßnahmen für bislang ungeregelte Bereiche müssten dann folgen."
Herr Sascha Kirmeß
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