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18.11.2008 - dvb-Presseservice

AOK fordert gesetzliche Regelungen zur Krankenhaushygiene

Krankenhaus muss gesund, nicht krank machen

Das Krankenhaus darf nicht krank machen. Doch immer häufiger sieht die Realität nach AOK-Angaben anders aus: Infektionen im Krankenhaus führen zu zusätzlichen Krankheiten, zu längeren Verweildauern und am Ende zu erhöhten Behandlungskosten. Nach Expertenschätzungen erkranken in Deutschland jährlich rund 3,5 Prozent aller Krankenhauspatienten an solchen Infektionen. Für Baden-Württemberg bedeutet das geschätzte 56.000 solcher Fälle.

Laut AOK-Daten werden davon aber nur rund 10.000 Fälle in speziellen Versorgungsstrukturen für multiresistente Erreger behandelt. Aus AOK-Sicht sind deshalb in Baden-Württemberg weitere rechtsverbindliche Regelungen notwendig, die über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hinaus gehen. "Ein Teil der Infektionen wird durch besonders schwer therapierbare multiresistente Erreger verursacht, die oft auch von außen, durch Patienten und Besucher ins Krankenhaus gelangen. Ein Drittel aller Krankenhausinfektionen lässt sich aber durch abgestimmte Maßnahmen vermeiden", so Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg am Dienstag (18.11.2008) in Stuttgart.

Es darf nach den Worten Hobergs nicht im Belieben der Krankenhäuser sein, ob und wie viele speziell geschulte Hygienefachkräfte sie beschäftigen. Hoberg: "So sieht aber die Realität im Moment aus. Und die muss sich ändern, selbst wenn Krankenhäuser in Baden-Württemberg sich im Hygienebereich auch ohne entsprechende Verordnung heute schon engagieren. Wir setzen uns für verbindliche Strukturvoraussetzungen in der Krankenhaushygiene in Baden-Württemberg ein. Dies könnte durch eine entsprechende Rechtsverordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales geschehen."

In dieser Krankenhaushygieneverordnung könnte genau festgelegt werden, ab wie vielen Betten wie viele hauptamtlich tätige und speziell ausgebildete Krankenhaushygieniker und Hygienefachkräfte eingesetzt werden müssen. Darüber hinaus könnten Infektionsüberwachung und Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern zum Aufbau eines speziellen Netzwerks geregelt werden. Hoberg: "Damit würde eine Grundvoraussetzung zur Eindämmung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen geschaffen, weil erst dadurch ein Netzwerk aus Akut-  und Rehabilitationskrankenhäusern, Universitätskliniken, Alten- und Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten, Vertragsärzten, Rettungsdienst und Gesundheitsämtern auf eine verbindliche Hygienestruktur zurückgreifen könnte. Weitere spezifische Maßnahmen für bislang ungeregelte Bereiche müssten dann folgen."  



Herr Sascha Kirmeß
Tel.: 0711 2593-166
E-Mail: presse@bw.aok.de

AOK Baden-Württemberg
Heilbronner Str. 184
70191 Stuttgart
www.aok.de/bw

Die AOK Baden-Württemberg versichert 3,7 Millionen Menschen und zahlt fast 9,8 Milliarden Euro pro Jahr an Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung. Allein für Krankenhausbehandlungen gibt die AOK Baden-Württemberg jährlich über 2,8 Milliarden Euro aus.

Weitere Informationen zur AOK Baden-Württemberg im Internet unter www.aok-bw.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/AOK-fordert-gesetzliche-Regelungen-zur-Krankenhaushygiene-ps_11978.html