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07.03.2007 - dvb-Presseservice

ARAG Verbrauchertipps : ALG II: Keine Hilfe bei Kfz-Finanzierung

Die Arbeitsagentur unterstützt Geringverdiener, die Arbeitslosengeld II beziehen, nicht bei der Finanzierung des Autos. ARAG Experten verweisen auf einen Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 9 AS 213/06). Die Richter entschieden, dass Zins- und Tilgungsraten für ein Kfz-Darlehn nicht vom Einkommen absetzbar seien. Die Entscheidung musste ein Antragssteller entgegennehmen, der einen Job unterhalb der Sozialversicherungsgrenze hatte und seinen Lebensunterhalt mit ALG II aufstockte. Er hatte monatliche Raten von 140 Euro für sein Auto zu tilgen und verlangte von der Arbeitsagentur, dass sie diese Zahlungen bei der Berechnung seines Arbeitslosengeldes berücksichtigen solle. Bei einer Anrechnung der Raten auf das Monatseinkommen wäre der Leistungsanspruch höher gewesen. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, der Kläger könne nur die allen Erwerbstätigen zustehende Entfernungspauschale geltend machen, so die ARAG Experten.



Frau Brigitta Mehring
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E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de

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