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07.03.2007 -
dvb-Presseservice
ARAG Verbrauchertipps : ALG II: Keine Hilfe bei Kfz-Finanzierung
Die Arbeitsagentur unterstützt Geringverdiener, die Arbeitslosengeld II
beziehen, nicht bei der Finanzierung des Autos. ARAG Experten verweisen auf
einen Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 9 AS 213/06). Die
Richter entschieden, dass Zins- und Tilgungsraten für ein Kfz-Darlehn nicht vom
Einkommen absetzbar seien. Die Entscheidung musste ein Antragssteller
entgegennehmen, der einen Job unterhalb der Sozialversicherungsgrenze hatte und
seinen Lebensunterhalt mit ALG II aufstockte. Er hatte monatliche Raten von 140
Euro für sein Auto zu tilgen und verlangte von der Arbeitsagentur, dass sie
diese Zahlungen bei der Berechnung seines Arbeitslosengeldes berücksichtigen
solle. Bei einer Anrechnung der Raten auf das Monatseinkommen wäre der
Leistungsanspruch höher gewesen. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt,
der Kläger könne nur die allen Erwerbstätigen zustehende Entfernungspauschale
geltend machen, so die ARAG Experten.
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/ARAG-Verbrauchertipps-ALG-II-Keine-Hilfe-bei-Kfz-Finanzierung-ps_3951.html