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19.10.2007 - dvb-Presseservice

ARAG und Penny verstoßen gegen Vermittlergesetz

BMWi bestätigt Pflichten der Vermittlungstätigkeit

Die Vertriebskooperation zwischen dem ARAG Konzern und den Penny Märkten der REWE Group bewarb ARAG-Vorstand Hanno Petersen im September als „innovativen Verkaufsansatz“. Doch inzwischen stellt sich der Discountverkauf nicht nur als Flop heraus, diese Vertriebspraxis verstößt nach Ansicht des Düsseldorfer Branchendienstes 'versicherungstip' sogar gegen das Vermittlergesetz. Dessen Chefredakteur Erwin Hausen hatte sich an Bundeswirtschaftsminister Michael Glos gewandt und um Prüfung gebeten. Der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Schauerte bestätigte die Sichtweise der Versicherungsexperten. Penny böte Verkaufsverpackungen an, mit deren Kauf sich der „Käufer für den Abschluß eines konkreten Versicherungsvertrags“ entschließe. Damit müsse „von einer grundsätzlich erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittlung im Sinne dieses Gesetzes ausgegangen werden“ so Schauerte. In der Angelegenheit wird nun das BMWi und die Aufsichtsbehörde tätig.

Nach Ansicht des Informationsdienstes bleiben bei dem Penny-Vertrieb die Verbraucherrechte auf der Strecke, zudem werde das Vermittlergesetz ausgehebelt. Bloß weil Penny darauf hinweist, man werde „nicht als Versicherungsvermittler tätig“, könne man die gesetzlichen Regelungen nicht einfach bei Seite schieben und sich gegenüber dem Verbraucher aus der Haftung ziehen.

„Versicherer haben nach Versicherungsaufsichtsgesetz eine Überprüfungspflicht ihrer Vertriebspartner, bspw. ob die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht vorliegt. Andernfalls darf mit dem Vermittler nicht zusammengearbeitet werden“, konkretisiert Hausen die vermutliche Verfehlung des ARAG Konzerns. Da die beiden Unternehmen die Penny-Vertriebstätigkeit als Nicht-Vermittlung definierten, dürfte eine ordnungsgemäße Prüfung seitens ARAG nicht stattgefunden haben. Zudem ist Penny Markt nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsvermittlerregister der DIHK registriert. Mit Maßnahmen der BaFin müsse ARAG daher rechnen. Der ‚versicherungstip’ gibt weiterhin zu bedenken, daß bei solchen Vertriebswegen weder eine individuelle Analyse, noch eine Beratung zu einem bedarfsgerechten und passenden Produkt angeboten wird. Den vermeintlich billigsten Versicherungsschutz einzukaufen, kann sich im Schadensfall als teure Fehlentscheidung herausstellen. Wer seinen Versicherungsschutz erweitern oder überprüfen lassen will, sollte sich an einen qualifizierten und registrierten Vermittler wenden.



Herr Erwin Hausen
Tel.: +49 0211 66 98 190
Fax: +49 0211 69 12 440
E-Mail: hausen@markt-intern.de

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