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15.09.2011 - dvb-Presseservice

ARCHIPROTECT 2012: VHV Berufshaftpflicht mit umfassendem Schutz für Architekten und Ingenieure

Hannover, 15.09.2011 - Als führender Haftpflichtversicherer für Architekten und Ingenieure hat die VHV ihr Berufshaftpflichtangebot erneut verbessert. Mit ARCHIPROTECT 2012 bietet sie eine speziell auf die Anforderungen des Berufsbildes der Architekten und Ingenieure zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung mit überdurchschnittlichen Leistungen und hohen Deckungen. Versichert sind Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur Dritten zugefügt werden. Diese können z. B. bei der Planung, bei statistischen Berechnungen, bei einer Beratung, Objektüberwachung oder Begutachtung entstehen. Gleichzeitig schützt sie vor unberechtigten Ansprüchen.

Beispiele für den hohen Leistungsumfang von ARCHIPROTECT 2012:

  • Mitversicherung aller Tätigkeiten die zum Berufsbild des Architekten / Ingenieurs zählen wie z.B. der Tätigkeit als Generalplaner, Projektsteuerer, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Mediator, Energieberater.
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung bei unverschuldetem Versäumen der 5-jährigen Nachmeldefrist.
  • Regulierung weltweiter Auslandsschäden auf Grundlage des deutschen oder eines in Europa geltenden Schadenersatzrechts.
  • Maximierung der vereinbarten Selbstbeteiligung auf das Zweifache für alle Verstöße, die zu Schäden an demselben Bauwerk geführt haben.
  • Versicherungsschutz für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften, Planungsringen und Partnerschaftsgesellschaften. Dies umfasst auch Ansprüche gegen die ARGE selbst.
  • Schäden aus Kostenüberschreitungen – mit Ausnahme der Sowiesokosten – für die aber Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche gewährt wird.
  • Versicherungsschutz für die aktive Honorarklage im Falle eines vom Auftraggeber behaupteten Haftpflichtanspruchs. Optional kann der Vertrags- und Honorarrechtsschutz eingeschlossen werden. Dieser bietet Versicherungsschutz für Honorarklagen gegen zahlungsunwillige oder- unfähige Auftraggeber.
  • Deckung für Asbestschäden mit einem Sublimit von 250.000 Euro.
  • Ansprüche wegen Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (Umweltschadensversicherung).
  • Versicherungsschutz für Schlichtungsverfahren vor Architekten- und Ingenieurkammern sowie für Schiedsgerichtsvereinbarungen.
  • Straf-Rechtsschutzversicherung.
  • Teilweise Mitversicherung von Eigenschäden bei der Tätigkeit als Bauherr, Bauträger oder Generalübernehmer
  • Bei Berufsanfängern sind auch Schäden mitversichert, die ein Jahr vor Vertragsabschluss verursacht wurden.
  • Das Haus- und Grundbesitzerrisiko ist auch für vermietete Immobilien mitversichert.
  • Versicherungsschutz für den Betrieb und die Unterhaltung von Photovoltaikanlagen einschließlich der Einspeisung von Strom ohne Beschränkung hinsichtlich der Anlagengröße.

Außerdem bietet die VHV Berufs-Haftpflichtversicherung beitragsfreien Privathaftpflichtschutz für den Versicherungsnehmer und seine Familie mit einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro pauschal und der Leistungs-Update-Garantie.



Pressekontakt:
Frau Martina Westholt
Leiterin Unternehmenskommunikation
Tel.: +49.511.907-4808
Fax: +49.511.907-4898
E-Mail: pressekontakt@vhv.de

VHV Allgemeine Versicherung AG
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30177 Hannover