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06.02.2008 - dvb-Presseservice

AWD scheitert bei Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

Düsseldorf, Februar 2008. Carsten Maschmeyer bezeichnet die Übernahme des Hannoveraner Finanzdienstleisters AWD durch den Versicherer Swiss Life gerne als "strategische Allianz, um die Welt zu erobern". Bei scheinbaren Kleinigkeiten wie richtigen Impressums-Angaben auf der Unternehmenswebsite hapert es nach einem Bericht des Düsseldorfer Branchendienstes 'versicherungstip' jedoch. So weisen die Hannoveraner im Impressum darauf hin, daß sie "als Vermittler von Versicherungsverträgen als Mehrfachagent (Versicherungsvertreter) gemäß § 43 VVG i.V.m. §§ 84 ff., 92 HGB tätig" sind. Doch seit dem 22.05.2007 ist weder § 43 VVG zutreffend noch gibt es in den Begriffsbestimmungen den "Mehrfachagenten" im Versicherungsvermittlergesetz.

Tatsächlich lassen auch die Informationspflichten nach § 11 Abs. 1 VersVermV zu wünschen übrig. Setzt man voraus, daß eine Homepage auch dazu dient, einen Geschäftskontakt herzustellen, so fehlt ein wichtiger Teil der notwendigen Angaben: Die Angaben § 43 VVG und Mehrfachagent sind falsch, auf das Vermittlerregister wird nicht hingewiesen und Schlichtungsstellen warden nicht genannt.

Ein Teil der Impressums-Angaben ist veraltet und damit nach Auffassung des 'versicherungstip' für Verbraucher weder klar noch verständlich. Für ein börsennotiertes Unternehmen, das international durchstarten will, ist es erstaunlich, daß es auch nach über acht Monaten Geltung des Versicherungsvermittlergesetzes weder den eigenen Tätigkeits-Status begrifflich korrekt wiedergibt noch die einschlägigen rechtlichen Regelungen zutreffend aufführt.



Herr Uwe Kremer
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