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06.05.2008 - dvb-Presseservice

AXA berechnet Autoversicherung nach Postleitzahlen statt nach Kennzeichen

Grund: Ab September können Kfz-Kennzeichen bei Ummeldung mitgenommen werden

Köln, Mai 2008 – Zum 1. Mai 2008 hat die AXA die Berechnungsgrundlagen ihrer Kraftfahrtversicherungen geändert. Diese werden jetzt nicht mehr nach dem amtlichen Kennzeichen, sondern nach der Postleitzahl des Wohnortes der Halter berechnet. Auslöser dafür ist eine Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die im September 2008 wirksam wird: Dann können die Landesbehörden auf die Neuzuteilung des Kennzeichens nach einem Umzug verzichten. Wenn die Bundesländer dies nutzen, haben Autofahrer die Möglichkeit, bei einem Umzug innerhalb eines Bundeslandes ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen zu behalten.

Wer zum Beispiel von Köln nach Paderborn zieht, darf laut der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung weiterhin mit „K“-Nummernschild fahren, wenn er möchte vorausgesetzt Nordrhein-Westfalen schließt sich der Regelung an. Das hat auch Auswirkungen auf die Kalkulation der Kraftfahrt-Versicherung: Die Höhe der Prämie richtet sich unter anderem auch danach, wo das Fahrzeug zugelassen ist, da das Schadenvolumen regionale Unterschiede aufweist (Regionalklasse). „Das Kennzeichen als Berechnungsgrundlage wird durch die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im September hinfällig“, erklärt Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen von AXA. "Wer sein Auto in Paderborn zulässt, zahlt weniger als in Köln. Der Versicherte profitiert nach unserem neuen System auch künftig immer von der günstigeren Einstufung in Paderborn, auch wenn er weiter das Kölner Kennzeichen nach einem Umzug behält."

Beispiel: Ein VW Golf, der in Köln zugelassen ist, wird in Regionalklasse 8 eingestuft und zahlt bei AXA für Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung rund 249 Euro pro Jahr. In Paderborn (Regionalklasse 2 für die Haftpflicht, Regionalklasse 1 für die Teilkasko) kostet dasselbe Fahrzeug nur noch rund 195 Euro - der Autofahrer zahlt für die Versicherung 54 Euro weniger im Jahr. Nach dem neuen System von AXA spart er diese Summe auch dann, wenn er das „K“-Kennzeichen behält, das Fahrzeug aber am neuen Wohnsitz in Paderborn zugelassen ist. AXA stellt die Systeme schon jetzt um, um frühzeitig für die Änderung im September gerüstet zu sein. Die neue Tarifierung gilt für automatisch für alle neuen Verträge. Wer noch einen alten Vertrag besitzt und bei einem Ortswechsel sparen möchte, sollte auf die Umstellung des Vertrages achten.



Frau Sabine Friedrich
Medienreferentin Schaden- und Unfallversicherungen
Tel.: +49 (0) 221-148 3 13 74
Fax: +49 (0) 221-148 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

AXA Versicherung AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
www.axa.de

AXA in Deutschland

Mit Beitragseinnahmen von 9,8 Mrd. Euro (2006), mehr als acht Millionen Kunden und rund 12.000 Mitarbeitern zählt der AXA Konzern zu den größten Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgruppen in Deutschland. Seine Geschäftstätigkeit definiert das Unternehmen mit �Vorsorge, Vermögensmanagement, Versicherung�. Zum AXA Konzern gehören neben den AXA Lebens-, Kranken- und Sachversicherungen auch die AXA Bank, die Pro bAV Pensionskasse, die Deutsche Ärzteversicherung als Spezialversicherer für die akademischen Heilberufe sowie seit Juli 2007 die DBV-Winterthur Holding AG mit den dazugehörigen Versicherungsgesellschaften. Das Unternehmen ist Teil der AXA Gruppe, einem der weltweit führenden Versicherungsunternehmen und Vermögensmanager mit Tätigkeitsschwerpunkten in Europa, Nordamerika und dem asiatisch-pazifischen Raum. Im Geschäftsjahr 2006 erzielte die AXA Gruppe nach IFRS einen Umsatz von 79 Mrd. Euro und ein bereinigtes Ergebnis (nach Steuern) von 5,14 Mrd. Euro. Die AXA Aktie ist an der Pariser Börse unter dem Symbol AXA notiert. Ebenso ist die AXA Aktie an der New Yorker Börse unter dem Tickersymbol AXA als American Deposity Share gelistet.