AXA senkt Versicherungsbeiträge für Oldtimer und Youngtimer
Zum 1. Oktober 2008 senkt die AXA Versicherung die Beiträge von Oldtimer- und
Youngtimer-Policen für Fahrzeuge der Baujahre 1970 bis 1984. "AXA steht seit
Jahren bei Oldtimer-Liebhabern für hervorragende Versicherungsleistungen",
erklärt Petra Koch, selbst leidenschaftliche Oldtimer-Besitzerin und bei AXA
Expertin für die Versicherung der Liebhaber-Fahrzeuge. "Wir wollen in diesem
Segment weiter wachsen und wettbewerbsfähig bleiben. Dazu gehören natürlich auch
attraktive Beiträge." Besonders bei PS-starken Fahrzeugen wirken sich die
Prämiensenkungen deutlich aus. Als Oldtimer gelten Fahrzeuge bis einschließlich
Baujahr 1979 (vorher 1978), Youngtimer sind ausgewählte Fahrzeuge der Baujahre
1980 bis 1984 (vorher 1979 bis 1984) gemäß des AXA Katalogs*.
Raritäten
auf vier Rädern brauchen besonderen Versicherungsschutz
Oldtimer und
Youngtimer sind nicht nur von hohem ideellem, sondern auch von beachtlichem
materiellem Wert. Wer so ein Liebhaber-Modell besitzt, steckt meist viel Zeit,
Liebe und Mühe in seine Leidenschaft. Da sollte auch der Versicherungsschutz auf
die speziellen Bedürfnisse der Besitzer zugeschnitten sein. Dazu gehört etwa,
dass tatsächliche Marktwert des Fahrzeugs versichert ist. Bei AXA sind sogar
auch Ersatzteile, die in der Wohnung oder Garage gelagert werden, bis zu zehn
Prozent der Versicherungssumme automatisch mitversichert. Ein spezieller
Oldtimer-Schutzbrief sorgt für den Rücktransport in die heimische Fachwerkstatt
des Vertrauens - und zwar in einem sicheren, geschlossenen Spezialtransporter.
Und wer gleich mehrere Oldtimer besitzt, kann sich sogar auf Kosten der
Versicherung eigenen Ersatz liefern lassen, wenn ein Fahrzeug bei einer Rallye
ausfällt.
Wertgutachten ermitteln die richtige
Versicherungssumme
Für den Fall eines Schadens ist ein Wertgutachten
hilfreich, das der Besitzer alle zwei Jahre aktualisieren lassen sollte. Bei
Fahrzeugwerten ab 25.000 Euro (bei Motorrädern und sonstigen Oldtimer-Fahrzeugen
ab 10.000 Euro) muss der Halter es auch der Versicherung vorlegen. Liegt der
Wert des Fahrzeugs darunter, reichen Fotos, eine Kopie des Kfz-Briefes oder der
Zulassungsbescheinigung, Angaben zu Restaurierungsarbeiten und die Zustandsnote
(1 bis 5). Für die Versicherung von Youngtimern ist immer die Vorlage eines
maximal zwei Jahre alten Gutachtens erforderlich.
Voraussetzungen für den
Abschluss von Oldtimer- und Youngtimer-Versicherungen
Rund eine Million in
Deutschland zugelassene PKW sind älter als 20 Jahre, etwa ein Drittel davon
sogar älter als 30. Schätzungsweise 80 Prozent davon könnten als Oldtimer oder
Youngtimer und damit besonders günstig versichert werden.
Das Alter ist
allerdings nicht die einzige Voraussetzung für den Abschluss einer günstigen
Oldtimer- oder Youngtimer-Police. Ein Fahrzeug kann erst dann als Oldtimer
versichert werden, wenn es erstmals vor dem 31.12.1979 zugelassen wurde. Es muss
sich in einem guten, weitgehend originalen Zustand befinden. Das Fahrzeug darf
nur als Zweitwagen genutzt werden, jährlich sind maximal 8.000 Kilometer
Fahrleistung erlaubt. Außerdem muss das Liebhaberstück in der Regel in der
Garage geparkt werden. Der Halter muss zudem mindestens 25 Jahre alt sein. Sind
diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Halter in den Genuss einer wesentlich
günstigeren Oldtimer-Police kommen.
Für Youngtimer gilt: Die erste
Zulassung muss zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1984 liegen. Auch diese
Fahrzeuge müssen sich in einem guten, weitgehend originalen Zustand befinden, in
der Garage abgestellt werden und dürfen nur als Zweitwagen benutzt werden.
Youngtimer müssen mit einem schwarzen oder einem Saison-Kennzeichen zugelassen
sein. Der Wert muss mindestens 4.000 Euro betragen (Nachweis durch maximal zwei
Jahre altes Wertgutachten). Der Halter muss mindestens 30 Jahre alt sein. Mit
diesen Bedingungen stellen die Versicherungen sicher, dass nur gepflegte
Fahrzeuge mit einem geringen Schadenrisiko über die günstigeren Prämien
abgesichert werden.
* Der AXA Positiv-Katalog für Youngtimer ist eine
definierte Liste von Fahrzeugen, die als Youngtimer versichert werden
können. Er beinhaltet ca. 50 Fahrzeug-Modelle.
Frau Sabine Friedrich
Medienreferentin Schaden- und Unfallversicherungen
Tel.: +49 (0) 221-148 3 13 74
Fax: +49 (0) 221-148 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de
AXA Versicherung AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
www.axa.de
AXA in Deutschland
Mit Beitragseinnahmen von 9,8 Mrd. Euro, mehr als acht Millionen Kunden und rund 12.000 Mitarbeitern zählt der AXA Konzern zu den größten Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgruppen in Deutschland. Seine Geschäftstätigkeit definiert das Unternehmen mit „Vorsorge, Vermögensmanagement,
Versicherung“. Zum AXA Konzern gehören neben den AXA Lebens-, Kranken- und Sachversicherungen auch die Kunstversicherung AXA Art, die AXA Bank, die Pro bAV Pensionskasse, die Deutsche Ärzteversicherung als Spezialversicherer für die akademischen Heilberufe sowie seit Juli 2007 die DBV-Winterthur
Holding AG mit den dazugehörigen Versicherungsgesellschaften. Das Unternehmen ist Teil der AXA Gruppe, einem der weltweit führenden Versicherungsunternehmen und Vermögensmanager mit Tätigkeitsschwerpunkten in Europa, Nordamerika und dem asiatisch-pazifischen Raum. Im Geschäftsjahr 2007 erzielte die
AXA Gruppe nach IFRS einen Umsatz von 94 Mrd. Euro und ein operatives Ergebnis (Underlying Earnings) von 5,0 Mrd. Euro. Die AXA Aktie ist an der Pariser Börse unter dem Symbol AXA notiert. Ebenso ist die AXA Aktie an der New Yorker Börse unter dem Tickersymbol AXA als American Deposity Share
gelistet.