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29.04.2008 - dvb-Presseservice

AXA verlängert Neupreisentschädigung auf 24 Monate

Der AXA Konzern erweitert in der Kraftfahrtversicherung zum 1. Mai 2008 die Dauer der Neupreisentschädigung für Pkw innerhalb der Komfortdeckung optimum plus von bislang 12 auf 24 Monate.

"Wer ein nagelneues Auto kauft, geht in der ersten Zeit bei einem Totalschaden das Risiko eines hohen Wertverlustes ein", erklärt Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen von AXA. "Mit dem Baustein optimum plus bekommt der Versicherte bei einem Totalschaden jetzt während der ersten beiden Jahre nach Kauf des Neuwagens den vollen Neupreis erstattet." Erstattet wird also die Summe, die benötigt wird, um ein gleichwertiges neues Fahrzeug zu kaufen. Daneben übernimmt die Versicherung auch die Zulassungs- und Überführungskosten, die für das neue Fahrzeug anfallen. Die Leistungserweiterung gilt sowohl für neue als auch für bestehende Verträge mit dem Baustein optimum plus.

Volle Entschädigung auch für Gebrauchte

Auch Käufer von jungen Gebrauchtwagen fürchten den Wertverlust nach einem Totalschaden. Als erste Versicherung bietet AXA seit 2007 daher auch eine Kaufwertentschädigung für gebrauchte Autos an. Kommt es innerhalb des ersten Jahres nach Kauf des Gebrauchten zu einem Totalschaden, wird auch hier der volle Wert zum Zeitpunkt des Autokaufs von der Versicherung ersetzt.

optimum plus - Allgefahrendeckung für das Auto

AXA hat 2007 als erster Versicherer mit dem Baustein optimum plus eine Allgefahrendeckung für Privatkunden eingeführt. optimum plus erweitert die Vollkasko-Deckung um Schadenereignisse, die nicht in die bisherige Definition fallen. Bisher sind neben den Tatbeständen der Teilkasko in der Vollkaskoversicherung noch Schäden durch Unfall sowie mut- und böswillige Handlungen versichert. Für Schäden, die aus anderen Ursachen entstehen, besteht in der bisherigen Vollkasko kein Versicherungsschutz. Das gilt zum Beispiel auch, wenn ein falsch montiertes Fahrrad vom Autodach fällt und die Motorhaube beschädigt oder der Wagen während der Probefahrt vom Kaufinteressenten unterschlagen wird.

In der neuen Deckung optimum plus hingegen ist alles mitversichert, was nicht explizit vertraglich ausgeschlossen ist. Die wenigen nicht versicherten Schäden sind solche durch mutwilliges Fehlverhalten wie Fahren ohne Führerschein, extreme Ausnahmezustände, beispielsweise Krieg, sowie Verschleiß, zum Beispiel von elektronischen Teilen. Der Baustein kostet in der Produktlinie Kraftfahrt zehn Prozent Zusatzbeitrag auf die Vollkaskoversicherung. 



Frau Sabine Friedrich
Medienreferentin Schaden- und Unfallversicherungen
Tel.: +49 (0) 221-148 3 13 74
Fax: +49 (0) 221-148 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

AXA Versicherung AG
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51067 Köln
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