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29.04.2008 -
dvb-Presseservice
AXA verlängert Neupreisentschädigung auf 24 Monate
Der AXA Konzern erweitert in der Kraftfahrtversicherung zum 1. Mai 2008 die
Dauer der Neupreisentschädigung für Pkw innerhalb der Komfortdeckung optimum
plus von bislang 12 auf 24 Monate.
"Wer ein nagelneues Auto kauft, geht
in der ersten Zeit bei einem Totalschaden das Risiko eines hohen Wertverlustes
ein", erklärt Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen von AXA. "Mit
dem Baustein optimum plus bekommt der Versicherte bei einem Totalschaden jetzt
während der ersten beiden Jahre nach Kauf des Neuwagens den vollen Neupreis
erstattet." Erstattet wird also die Summe, die benötigt wird, um ein
gleichwertiges neues Fahrzeug zu kaufen. Daneben übernimmt die Versicherung auch
die Zulassungs- und Überführungskosten, die für das neue Fahrzeug anfallen. Die
Leistungserweiterung gilt sowohl für neue als auch für bestehende Verträge mit
dem Baustein optimum plus.
Volle Entschädigung auch für
Gebrauchte
Auch Käufer von jungen Gebrauchtwagen fürchten den Wertverlust
nach einem Totalschaden. Als erste Versicherung bietet AXA seit 2007 daher auch
eine Kaufwertentschädigung für gebrauchte Autos an. Kommt es innerhalb des
ersten Jahres nach Kauf des Gebrauchten zu einem Totalschaden, wird auch hier
der volle Wert zum Zeitpunkt des Autokaufs von der Versicherung ersetzt.
optimum plus - Allgefahrendeckung für das Auto
AXA hat 2007 als
erster Versicherer mit dem Baustein optimum plus eine Allgefahrendeckung für
Privatkunden eingeführt. optimum plus erweitert die Vollkasko-Deckung um
Schadenereignisse, die nicht in die bisherige Definition fallen. Bisher sind
neben den Tatbeständen der Teilkasko in der Vollkaskoversicherung noch Schäden
durch Unfall sowie mut- und böswillige Handlungen versichert. Für Schäden, die
aus anderen Ursachen entstehen, besteht in der bisherigen Vollkasko kein
Versicherungsschutz. Das gilt zum Beispiel auch, wenn ein falsch montiertes
Fahrrad vom Autodach fällt und die Motorhaube beschädigt oder der Wagen während
der Probefahrt vom Kaufinteressenten unterschlagen wird.
In der neuen
Deckung optimum plus hingegen ist alles mitversichert, was nicht explizit
vertraglich ausgeschlossen ist. Die wenigen nicht versicherten Schäden sind
solche durch mutwilliges Fehlverhalten wie Fahren ohne Führerschein, extreme
Ausnahmezustände, beispielsweise Krieg, sowie Verschleiß, zum Beispiel von
elektronischen Teilen. Der Baustein kostet in der Produktlinie Kraftfahrt zehn
Prozent Zusatzbeitrag auf die Vollkaskoversicherung.
Frau Sabine Friedrich
Medienreferentin Schaden- und Unfallversicherungen
Tel.: +49 (0) 221-148 3 13 74
Fax: +49 (0) 221-148 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de
AXA Versicherung AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
www.axa.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/AXA-verl%E4ngert-Neupreisentsch%E4digung-auf-24-Monate-ps_9092.html