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15.05.2006 - dvb-Presseservice

AXA verunsichert Verbraucher

Kunden und Vermittler erhalten Wochen nach revidierter Garantiezinskappung Anschreiben mit falschen Angaben

Die AXA Konzern AG sorgt trotz der inzwischen revidierten Kappung des Garantiezinses bei dynamischen Lebensversicherungsverträgen erneut für Ärger bei Kunden und Versicherunsgvermittlern. Dies berichtet der Düsseldorfer Branchennewsletter 'versicherungstip' in seiner neuen Ausgabe. So erhalten Kunden des Kölner Versicherungskonzerns auch Wochen nach der Rücknahme der Garantiezinskappungung falsche Mitteilungen, denen der aktuelle und nicht der vertraglich zugesicherte Garantiezins zugrunde liegt. Auf Anfrage des 'versicherungstips' erklärte die AXA die falschen Kundenanschreiben mit EDV-Problemen bzw. zeitaufwendigen Programmkorrekturen.

Für die Versicherungsnehmer ist besonders ärgerlich, daß aus den AXABriefen nicht hervorgeht, daß deren Inhalt nicht dem neuesten Stand entspricht. So könnte es passieren, daß Kunden aufgrund falscher Voraussetzungen auf eine Dynamisierung verzichten. Die Experten des 'versicherungstip' raten den betroffenen Verbrauchern, von der AXA eine korrigierte Mitteilung zu fordern und die Entscheidung über eine Dynamisierung auf dieser Grundlage erneut zu treffen.



"versicherungstip" - Redaktionsleiter
Herr Erwin Hausen
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