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08.02.2007 - dvb-Presseservice

Ab 22. Mai 2007 gilt das neue Versicherungsvermittlergesetz – Neue Pflichten für Vermittler

Am 22. Mai 2007 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittler-Rechts in Kraft. Mit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie werden grundlegende Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für Vermittler eingeführt.

Das neue Gesetz macht aus dem bisher frei zugänglichen Beruf des Versicherungsvermittlers ein erlaubnispflichtiges Gewerbe: Vermittler müssen sich zukünftig bei den IHKs registrieren lassen und je nach Vermittlerart bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise einen Ausbildungsnachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung.

An die Erstinformation der Kunden sowie an die Gestaltung und die Dokumentation des Beratungsgesprächs stellt das neue Gesetz strenge Anforderungen. Das führt zu einem zusätzlichen Arbeitsaufwand und einem größeren Haftungsrisiko für alle Versicherungsvermittler.

Mit der Software „Vermittler-Protokoll" der Haufe Mediengruppe erfüllen Versicherungsvermittler und -makler ihre Dokumentationspflicht, reduzieren ihr Haftungsrisiko auf ein Minimum und sparen Zeit durch die fertig formulierten, juristisch geprüften Textbausteine zu allen Versicherungssparten. Das Programm führt schrittweise durch die Beratungssituation und erstellt am Schluss schnell und einfach das Beratungsprotokoll gemäß der EU-Vermittlerrichtlinie. Das fertige Protokoll kann in der eigenen Textverarbeitung weiterbearbeitet werden und ist als Beweismittel bei Streitfällen und Schadensersatzklagen einsetzbar.

Daneben bietet Haufe mit dem soeben erschienenen Buch „Das neue Versicherungsvermittlergesetz“ aus der Reihe „Haufe aktuell“ einen Leitfaden, der bei der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie hilft. Alle Neuregelungen in der Gewerbeordnung, dem VAG und dem VVG werden kompetent erläutert und sind mit vielen anschaulichen Beispielen und Praxishinweisen versehen. Das Buch zeigt, welche neuen Anforderungen auf die Vermittler zukommen und gibt ihnen die entsprechenden Muster und Checklisten an die Hand.

Außerdem bietet die Haufe Mediengruppe ab sofort einen kostenlosen interaktiven „Fitness-Check Vermittlergesetz“ an. Unter www.haufe.de/vermittlergesetz können Versicherungsvermittler anhand von sieben Fragen testen, wie gut sie mit der Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vertraut sind. Ziel des Checks ist es, Betroffene noch stärker für das Thema zu sensibilisieren.



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Tanja Eckenstein
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