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14.10.2008 - dvb-Presseservice

Ab Januar 2009 mehr Wahlmöglichkeiten im Krankheitsfall

Selbstständige profitieren von flexiblem Krankengeldwahltarif

Mehr als 30.000 freiwilligen Mitgliedern der AOK Baden-Württemberg stehen ab 1. Januar 2009 neue Wahltarife zur finanziellen Absicherung im Krankheitsfall zur Verfügung. Dies hat der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg heute (14. Oktober 2008) beschlossen. Damit ist die AOK Baden-Württemberg bundesweit eine der ersten Krankenkassen, die den vom Gesetzgeber ab 2009 geforderten Krankengeld-Wahltarif umsetzt. Das Angebot richtet sich insbesondere an alle, die als hauptberuflich Selbstständige bei der AOK versichert sind. "Viele Unternehmer tragen ein großes finanzielles Risiko, wenn sie erkranken. Daher war uns die schnelle Umsetzung der neuen Wahltarife ein großes Anliegen. Dadurch schaffen wir Sicherheit für die betroffenen Personen", sagt Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg.

Mit Beginn des Jahres 2009 entfallen nach der Gesundheitsreform die bisherigen Regelungen des Krankengeldes für Selbstständige, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Hoberg: "Damit dieser Personenkreis sich weiterhin vor finanziellen Risiken durch Erkrankung schützen kann, bieten wir nun attraktive Wahltarife an." Das Angebot ermögliche eine flexible Tarifgestaltung. "Bei uns kann der hauptberuflich Selbstständige die Höhe seines Krankengeldes selbst bestimmen. Er hat dabei die Wahl, bis zu 200 Euro Krankengeld pro Tag zu erhalten. Nach dieser Entscheidung richtet sich dann die Prämie, die im Vergleich zu anderen Mitbewerbern grundsätzlich sehr günstig ausfällt", sagt Hoberg. Flexibel wählbar ist auch der Beginn der Krankengeldzahlung, entweder ab dem 15. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Selbstständige, die bisher schon mit Anspruch auf Krankengeld versichert waren, können den Tarif altersunabhängig (längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres) wählen. Allen anderen Personen ist die Teilnahme bis zum 45. Lebensjahr möglich. Neben den Selbstständigen sind auch versicherte Künstler und Publizisten sowie unständig oder kurzzeitig Beschäftigte von den Neuerungen zum Jahreswechsel umfasst. "Diese beiden Gruppen, derzeit sind es bei der AOK ca. 10.000, können ab Januar ebenfalls neue Wahltarife wählen. Auch für diese Personen halten wir neue interessante Tarife bereit", sagt Hoberg. Die Prämie von unständig Beschäftigten beträgt 3,7 Prozent der  Einnahmen, für Künstler und Publizisten sind es lediglich 0,6 Prozent.

Informationen zu den neuen Krankengeldtarifen gibt es in jedem der 300 AOK-KundenCenter in Baden Württemberg oder im Internet unter  www.aok-bw.de/wahltarife  



Herr Sascha Kirmeß
Tel.: 0711 2593-166
E-Mail: sascha.kirmess@bw.aok.de

AOK Baden-Württemberg
Heilbronner Str. 184
70191 Stuttgart
www.aok.de/bw

Die AOK Baden-Württemberg versichert 3,7 Millionen Menschen und zahlt fast 9,8 Milliarden Euro pro Jahr an Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung.