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05.07.2006 - dvb-Presseservice

Ab sofort: Umfassende, neutrale und werbefreie Befreiungslisten unter www.gkv.info

Die Möglichkeit, Arzneimittel von der Zuzahlung zu befreien, ist auf Vorschlag der Krankenkassen in das Gesetz aufgenommen worden und ist eine Reformmaßnahme, durch die viele Versicherte tatsächlich entlastet werden. Viele Patienten können durch diesen Vorschlag der Krankenkassen bares Geld sparen. Ab sofort kann jeder die Befreiungslisten im Internet unter www.gkv.info herunterladen. Diese Listen werden künftig alle zwei Wochen aktualisiert. Sie gelten für alle gesetzlich Versicherten, unabhängig davon, in welcher Krankenkasse sie sind.

Die Option der Zuzahlungsbefreiung ist eine Neuregelung aus dem Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Das Gesetz sieht klare Grenzen vor, wann ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit werden kann. Die gesetzliche Zuzahlung wird auch nach dem 1. Juli die Regel bleiben, die Zuzahlungsbefreiung ist - zumindest vorerst - die Ausnahme. Arzneimittel aus 79 Festbetragsgruppen können derzeit von der gesetzlichen Zuzahlung freigestellt sein, für den Herbst ist das Ein beziehen weiterer Festbetragsgruppen geplant. Aktuell sind über 2.000 Produkte von der Zuzahlung befreit.

Weitere Informationen

In der vollständigen und neutralen, alphabetisch nach Handelsnamen sortierten Befreiungsliste werden Versicherte folgende Angaben finden: Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Dosierung (Wirkstärken), Packungsgröße, Darreichungsform und Apothekenverkaufspreis (pdf-Datei).

Für Ärzte sind diese Angaben nach der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen- Klassifikation (ATC) sortiert (pdf-Datei).

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Informationen nach eigenen Suchkriterien sortieren zu lassen (Excel-Tabelle).

Welche Schritte für Zuzahlungsbefreiungen notwendig sind, ist in der Gemeinsamen Pressemitteilung der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 19. Mai erläutert. Sie finden sie im Internet unter www.gkv.info

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info



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