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08.12.2008 - dvb-Presseservice

Abfindung von Versorgungsansprüchen

 

Abfindung von Versorgungsansprüchen

 

IPV-Report zeigt Steuersparmodell über die Basis-Rente auf

 

 

Berlin/Düsseldorf/Varel. Die Pensionszusage ist eine weit verbreitete Form der Versorgung für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Rückt das Rentenalter näher, können verschiedene Situationen dazu führen, die Pensionszusage kritisch zu betrachten. Hierzu zählen zum Beispiel der Verkauf der GmbH, Nachfolgeregelung innerhalb der Familie oder auch eine mangelnde Ausfinanzierung der Zusage.

 

In diesen Fällen kann es sowohl für die GmbH wie auch für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine sinnvolle Lösung sein, die Ansprüche aus der Pensionszusage durch eine wertgleiche Kapitalzahlung an den Versorgungsberechtigten abzufinden.

 

Um diese Abfindung auch steuerlich optimal zu gestalten und eine entsprechende Versorgung für das Alter zu erhalten, bietet es sich für den Gesellschafter-Geschäftsführer an, die Kapitalleistung aus der Abfindung steuerbegünstigt in eine private Basis-Rentenversicherung einzubringen.

 

Die verschiedenen Situationen, in denen eine Abfindung der Pensionsansprüche zum Tragen kommt, sowie die steuerlichen Auswirkungen beim Gesellschafter-Geschäftsführer und die Einbringung in eine private Basis-Versorgung werden im aktuellen IPV-Report detailliert und verständlich dargestellt.

 

Den IPV-Report können Sie direkt bei Frau Gräfing (IPV) unter der Telefonnummer 04451 929-233 anfordern. Auch zu anderen Themen Ihrer privaten und betrieblichen Altersversorgung steht Ihnen der IPV gern zur Verfügung.

 

Dezember 2008

Industrie-Pensions-Verein e.V.

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