Abfindungsangebot für Ruhestand mit 60 ist keine Altersdiskriminierung
Ein Arbeitgeberangebot an Führungskräfte, mit einer Abfindung früher in den Ruhestand zu gehen, verstößt nicht gegen das Altersdiskriminierungsverbot. Es muss allerdings Wahlfreiheit bestehen. Das entschied das BAG im Fall eines ehemaligen Verlaufsle ...