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18.05.2006 - dvb-Presseservice

Abgabenfreiheit für Betriebsrenten

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Belastung von Betriebsrenten mit dem vollen Krankenversicherungsbeitrag erneut für rechtens erklärt. Gesetzlich Krankenversicherte müssen somit weiterhin durchschnittlich 16 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung auf Versorgungsbezüge zahlen. Betroffen sind nicht nur Betriebsrenten, sondern auch Einmalabfindungen aus betrieblichen Direktversicherungen. Auf einen Ausweg macht die uniVersa Versicherung aufmerksam. Freiwillig Versicherte können durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ihre Betriebsrenten und Direktversicherungen retten. Bei einer monatlichen Betriebsrente von 600 Euro beträgt das Einsparpotenzial 96 Euro pro Monat. Bei einer Kapitalabfindung von 100.000 Euro kommen insgesamt rund 16.000 Euro zusammen. In der PKV zahlt jeder Versicherte einen individuellen Beitrag, der sich nach dem gewünschten Versicherungsschutz richtet. Das Einkommen spielt bei der Berechnung des Beitrages keine Rolle. Ebenso unberücksichtigt bleiben Einkünfte aus Privat- und Betriebsrenten, Miete, Pacht sowie Zinsen.



Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: 0911 / 5307-1698
Fax: 0911 / 5307-1676
E-Mail: taschner@uniVersa.de

uniVersa Krankenversicherung a.G.
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