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26.01.2009 - dvb-Presseservice

Abgeltungssteuer: Vorsicht vor „FiFo“

Nach der Einführung der Abgeltungssteuer müssen Anleger bei Verkäufen verstärkt darauf achten, von welchen Depotbestandteilen sie sich trennen – sonst drohen deutliche Renditeeinbußen.

Seitdem die Abgeltungssteuer in Kraft getreten ist, müssen Anleger auf sämtliche Kapitaleinkünfte Steuern in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer zahlen (insgesamt bis zu 28 Prozent). Das gilt für Zinserträge und Dividenden, aber auch für Kursgewinne. Einzige Ausnahme: Wertpapiere, die Anleger vor 2009 erworben haben und mindestens ein Jahr halten. Aber: Wer nicht aufpasst, macht sich diesen Vorteil schnell zunichte.

Hintergrund ist das so genannte FiFo-Prinzip, das der Finanzminister 2005 eingeführt hat. FiFo steht für "First in – first out" und bedeutet so viel wie "zuerst hinein – zuerst heraus". Im ursprünglichen Sinne ist das Fifo-Prinzip eine Lagerstrategie, bei der die Waren, die zuerst eingehen, auch zuerst wieder entnommen werden. Ähnlich ist es bei Depots: Die Aktien, Anleihen oder Fondsanteile, die ein Anleger als erstes gekauft hat, werden beim Verkauf auch zuerst wieder abgestoßen.

Ein Beispiel: Ein Anleger, der bereits 100 Fondsanteile zum Kurs von 100 Euro im Februar 2008 gekauft hatte, nutzt die gefallenen Kurse zum erneuten Einstieg im Februar 2009; er kauft weitere 100 Stück, diesmal zu je 50 Euro. Bei einer ersten Erholung der Märkte im Februar 2011 verkauft er 100 Stück zum Kurs von 105 Euro wieder – ohne dass Abgeltungssteuer anfällt. Der Grund: Gemäß FiFo-Prinzip sieht das Finanzamt die Altbestände im Depot als zuerst verkauft an.

Der kurzfristige Steuervorteil stellt sich langfristig als Pyrrhus-Sieg gegen das Finanzamt heraus. Denn verkauft der Anleger – beispielsweise zehn Jahre später, also 2021 – die restlichen 100 Stück, greift die Abgeltungssteuer. In diesem Fall beläuft sich der Gesamtgewinn seines Investments auf nur 10.439 Euro, weil er auf einen Großteil seines Gewinns Abgeltungssteuer zahlen muss. Unterstellt wird dabei eine Rendite von 6 Prozent p. a. (thesaurierend, nur Kursgewinne, nach Kosten). Hätte der Anleger hingegen steueroptimal gehandelt, wären ihm 12.764 Euro Gewinn geblieben – also rund 22 Prozent mehr als im steuerlich ungünstigeren Fall.

Die Benachteiligung kann der Anleger selbst dann nicht aufheben, wenn er die 2011 gesparten 1.540 Euro ebenfalls zu 6 Prozent p. a. über denselben Zeitraum wieder angelegt hätte.

Aushebeln lässt sich das FiFo-Prinzip nur durch eine Zweitdepot-Lösung. Dabei erfolgt eine Aufspaltung des Wertpapierbestands in zwei getrennte Depots – steuergeschützte Anlagen in das eine, die übrigen Wertpapiere in das andere. Anleger sollten aber Kosten und Nutzen der jeweiligen Umsetzung prüfen. „Vor diesem Hintergrund ist es gerade nach der Einführung der Abgeltungssteuer wichtig, auf die richtige Struktur im Depot zu achten“, sagt Horst Schneider, Leiter Vermögensmanagement bei MLP.



Herr Jan Berg
Pressesprecher MLP AG
Tel.: +49 (0) 6222 308 4595
Fax: +49 (0) 6222 308 1131
E-Mail: jan.berg@mlp.de

MLP AG
Alte Heerstr. 40
69168 Wiesloch
http://www.mlp.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Abgeltungssteuer-Vorsicht-vor-FiFo-ps_12790.html