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13.07.2007 - dvb-Presseservice

Abgeltungssteuer beeinflusst Depotstruktur

Nachdem der Bundesrat grünes Licht für die Einführung der Abgeltungssteuer gegeben hat, sollten sich Anleger intensiv mit den Neuregelungen beschäftigen.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung vom 6. Juli 2007 der Einführung einer Abgeltungssteuer zugestimmt. Demnach müssen Anleger ab dem Jahr 2009 einen einheitlichen Satz von 25 Prozent auf sämtliche Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne zahlen, plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind es rund 28 Prozent. In diesem Zuge entfällt die Spekulationsfrist, nach der Kursgewinne nach zwölf Monaten steuerfrei sind. Bei Dividenden ersetzt die Abgeltungssteuer das Halbeinkünfteverfahren, bei dem der Aktionär nur die Hälfte der Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

„Anleger sollten ihr Depot rechtzeitig auf die Abgeltungssteuer ausrichten“, sagt Dr. Ulrich Stephan, Leiter des MLP-Vermögensmanagements. „Dabei gilt es, bestehende Vorteile bis Ende 2008 zu nutzen und die Anlageinstrumente für die Zeit ab 2009 auf die neuen Rahmenbedingungen auszurichten.“

Bei Aktien, festverzinslichen Wertpapieren und Fonds besteht bis zum 31. Dezember 2008 Bestandsschutz. Wer bis zu diesem Datum einzahlt, profitiert noch von den bestehenden Regelungen – und kann Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei einstreichen. Sparbeiträge, die ab 2009 fließen, fallen dagegen unter die Abgeltungssteuer.

Ein Beispiel: Ein Anleger investiert noch in diesem Jahr einen Betrag von 100.000 Euro in einen Aktienfonds und erwirtschaftet damit im Durchschnitt sechs Prozent Kurssteigerung. Nach 15 Jahren kann er einen Gewinn von 139.656 Euro steuerfrei einstreichen. Legt er den gleichen Betrag nach dem Stichtag 31. Dezember 2008 an, mindert die Abgeltungssteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) den Gewinn um 36.834 Euro. „Wenn es zu den Anlagezielen und der Portfoliostruktur des Anlegers passt, ist eine Erhöhung der Aktienquote bis Ende 2008 sinnvoll“, sagt Stephan.

Anders sehen die Übergangsregelungen bei Zertifikaten aus. Bislang sind bei so genannten Vollrisiko-Zertifikaten – also Produkten ohne garantierte Mindestauszahlung – Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei. Diese Regelung gilt weiterhin für diejenigen, die bis zum 14. März 2007 eingestiegen sind. Für Zertifikate, die ab dem 15. März erworben wurden, gilt die steuerfreie Auszahlung nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist lediglich, wenn der Anleger sie bis zum 30. Juni 2009 verkauft. In allen anderen Fällen fallen auf Kursgewinne ab 2009 25 Prozent Steuern an.

Besser als in der Vergangenheit stellen sich künftig so genannte Garantie-Zertifikate, also Zertifikate mit einer festgelegten Mindestauszahlung. Bislang mussten Anleger hier laufende Erträge und Veräußerungsgewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Künftig fallen nur noch 25 Prozent an. Wer einen Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent hat, kann sich die Differenz beim Finanzamt zurückholen.

Neben dem Bestandsschutz sollten Anleger vor allem darauf achten, ihr Portfolio für die Zeit nach 2009 wasserfest zu machen. Ganz konkret empfiehlt es sich, verstärkt auf Dachfonds zu setzen, die ihre Erträge reinvestieren („thesaurieren“). Während ausgeschüttete Gewinne unmittelbar der Abgeltungssteuer unterliegen, kommt es bei thesaurierenden Fonds zu einem Steuerstundungseffekt bis der Anleger seine Anteile veräußert. Der Vorteil der Dachfonds-Konstruktion besteht darin, dass der Manager in mehrere Fonds gleichzeitig investieren kann und Umschichtungsgewinne zwischen den einzelnen Fonds erst bei der Auszahlung steuerpflichtig sind. „Die Branche wird deshalb verstärkt zu Dachfonds übergehen“, sagt Ulrich Stephan.



Herr Jan Berg
Tel.: +49 (0) 6222 308 4595
Fax: +49 (0) 6222 308 1131
E-Mail: jan.berg@mlp.de

MLP AG
Alte Heerstr. 40
69168 Wiesloch
http://www.mlp.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Abgeltungssteuer-beeinflusst-Depotstruktur-ps_5317.html