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07.05.2008 - dvb-Presseservice

Abgeltungssteuer gilt nicht für Immobilien

Von der neuen Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Immobilien nicht betroffen. Das gilt für Wertsteigerungen selbstgenutzter wie vermieteter Immobilien. Nach Auffassung der Wüstenrot Immobilien GmbH, einer Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), wird dadurch die Immobilie als Instrument der privaten Altersvorsorge noch an Bedeutung gewinnen.

Damit die Abgeltungssteuer nicht greift, müssen vermietete Immobilien lediglich für die Dauer der zehnjährigen Spekulationsfrist gehalten werden; bei eigengenutzten Immobilien gibt es in der Regel gar keine Spekulationsfrist. Dann bleiben bei einem Verkauf Wertsteigerungen von Immobilien auch von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer befreit.

Schon bisher genießt die Wohnimmobilie bei den Deutschen als Form der privaten Altersvorsorge hohe Wertschätzung. Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach hat das erst kürzlich wieder bestätigt. Danach möchten 69 Prozent der Befragten für ihr Alter eine Wohnimmobilie anschaffen. Dieser Wert könnte noch steigen, wenn die neue Abgeltungssteuer ab Anfang 2009 ihre Wirkung entfaltet.

Für die Immobilie als Vorsorge spricht außerdem, dass bei einer Vermietung auch auf Mieteinnahmen keine Abgeltungssteuer fällig wird. Das Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, der im Rentenalter niedriger liegt als während des Erwerbslebens. Noch ein weiteres Argument spricht für die Immobilie als Kapitalanlage: die wieder zunehmende Geldentwertung. Sie liegt gegenwärtig bei 3,1 Prozent. Seit jeher ist die Flucht in Sachwerte die einzige Möglichkeit, der schleichenden Enteignung durch Inflation zu entgehen, und Sachwerte sind vor allem auch Immobilien.



Herr Dr. Immo Dehnert
Pressesprecher
Tel.: 0711 662-1471
E-Mail: immo.dehnert@ww-ag.com

Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
http://www.ww-ag.de