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09.02.2009 - dvb-Presseservice

Abgeltungsteuer - die wichtigsten Neuerungen auf einem Blick

Es ist soweit: Anfang 2009 ist die neue Abgeltungsteuer in Kraft getreten, die die bisherigen Regelungen der Kapitalertragsteuer ersetzt. Für den privaten Anleger hat sich einiges geändert: Kapitalerträge aller Art können nun einheitlich mit 25 Prozent pauschal versteuert werden (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Riester-Fondssparpläne, die Rürup-Rente sowie jene private Renten- und Kapitallebensversicherungen mit einer Vertragsdauer von mindesten zwölf Jahren, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Das gilt auch für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, eine zwölfjährige Mindestlaufzeit erfüllen, und bei deren Fälligkeit der Erlebensfallleistung der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Künftig spielt die Art der Gewinne bei der Besteuerung von privaten Kapitaleinkünften keine Rolle mehr. Das betrifft Erträge aus Veräußerungsgeschäften, ebenso Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Investmentfonds und Zertifikaten. Dabei gilt es jedoch, einiges zu beachten. Welche Auswirkungen haben die neuen Regelungen hinsichtlich Rente und Wertpapier? Welche Freibeträge gibt es? Die Victoria Lebensversicherung gibt Auskunft über die wichtigsten Neuerungen.

Grundsätzlich ist jeder Bürger von den Neuregelungen der Abgeltungsteuer betroffen, dessen private Kapitaleinkünfte zusammen mit seinem übrigen zu versteuernden Einkommen zu einer individuellen Einkommensteuerbelastung über 25 Prozent führen. Das ist ungefähr bei einem steuerpflichtigen Einkommen ab 15.400 Euro (Alleinstehende) bzw. 30.300 Euro (Ehepaare) im Jahr der Fall. So behält zum Beispiel die Bank, bei der das Sparkonto oder Wertpapiere geführt werden, die anfallende Abgeltungsteuer ein und überweist sie an das jeweils zuständige Finanzamt. Wer allerdings die Einkommensgrenzen nicht überschreitet, kann sich nach Auskunft der Victoria entweder über die Einkommensteuererklärung die Differenz zwischen individueller Einkommensteuer (kleiner 25 Prozent) und Abgeltungsteuer erstatten lassen oder sich mit der so genannten Nichtveranlagungsbescheinigung vollständig von der Einkommensteuer und damit von der Einbehaltung einer Abgeltungsteuer befreien lassen. Die Victoria rät in diesem Fall, die Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Der Sparerpauschbetrag für alle Kapitaleinkünfte in Höhe von 801 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.602 Euro (Verheiratete) ersetzt nun den bisherigen Sparerfreibetrag und den zugehörigen Werbungskostenpauschbetrag (zusammen ebenso 801 Euro bzw. 1.602 Euro). Wie bisher kann ein Freistellungsauftrag maximal in Höhe des Sparerpauschbetrages beantragt werden. Aber aufgepasst: nun werden auch Gewinne aus Kurssteigerungen auf den Freibetrag mit angerechnet. Davon sind auch die Erträge all jener Sparpläne für vermögenswirksame Leistungen betroffen, die seit Januar abgeschlossen wurden.

Werbungskosten werden nach Informationen der Victoria jetzt durch den Sparerpauschbetrag mit abgedeckt. Ein Anspruch auf Erstattung von im Zusammenhang mit der Kapitalanlage entstehenden individuellen Werbungskosten wie beispielsweise Reisekosten, Depotgebühren oder Fachliteratur besteht nicht mehr. Das bedeutet, dass künftig auch keine entsprechenden Belege mehr gesammelt werden müssen.

Die bisherige Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne gilt für ab 1. Januar 2009 erworbene Wertpapiere nicht mehr. Gewinne, die sich aus Verkäufen von Kapitalanlagen ergeben (Veräußerungsgewinne), werden jetzt unabhängig von der Höhe pauschal mit 25 Prozent besteuert. Der Solidaritätszuschlag und eventuell fällige Kirchensteuern müssen extra entrichtet werden. Veräußerungen z.B. von Aktien und Fondsanteilen, die bis Ende 2008 (Stichtag: 31. Dezember 2008) erworben wurden, bleiben jedoch auch in Zukunft einkommensteuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass die einjährige Spekulationsfrist eingehalten wird.

Wie bisher können Verluste aus Kapitalanlagen geltend gemacht werden. Allerdings dürfen sie nicht mehr mit den Gewinnen aus anderen Einkunftsarten, sondern nur noch mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Noch weiter eingeschränkt wird die Verlustverrechnungsmöglichkeit bei Aktien. Veräußerungsverluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Diese Aufrechnung erledigt die Bank, die die Aktie führt. Sollte ein Anleger jedoch mehrere Depots bei verschieden Instituten oder im Ausland besitzen, muss er die Verluste dem zuständigen Finanzamt selbst mitteilen - gegebenenfalls mit der Einkommensteuererklärung.

Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen zur Abgeltungsteuer lohnt es sich durchaus, die eigene Anlagestrategie noch einmal zu überprüfen. Mehr denn je spielen nämlich die persönlichen Rahmenbedingungen beim langfristigen Kapitalaufbau oder der Geldanlage eine Rolle.



Herr Dr. Stephan Kronenberg
Tel.: 0211/4937-3003
E-Mail: presse@ergo.de

ERGO Versicherungsgruppe AG
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
www.ergo.com

Über die ERGO Versicherungsgruppe
Mit über 17 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg und der Sicherheit der ERGO und ihrer Gesellschaften. In Deutschland sind es 15 Millionen Kunden, die auf die starken Marken D.A.S., DKV, Hamburg-Mannheimer, KarstadtQuelle Versicherungen und Victoria setzen. 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. Großaktionär mit 94,7 Prozent der Anteile ist die Münchener Rückversicherung, einer der weltweit führenden Risikoträger. Weitere aktuelle Informationen zur ERGO Versicherungsgruppe finden Sie unter www.ergo.de.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Abgeltungsteuer-die-wichtigsten-Neuerungen-auf-einem-Blick-ps_12947.html