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05.01.2009 - dvb-Presseservice

Abgeltungsteuer ohne gravierende Folgen für den LV-Zweitmarkt

Der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e. V. (BVZL) sieht die Einführung der Abgeltungsteuer auf die Wertzuwächse aus Veräußerung von Lebensversicherungsverträgen gelassen.

Nach Ansicht des BVZL werden sich die unmittelbaren Auswirkungen auf den deutschen Lebensversicherungszweitmarkt „in Grenzen halten“.

Ab 2009 werden mit Einführung der Abgeltungsteuer Kapitaleinkünfte aus Privatvermögen künftig pauschal mit 25 % besteuert. Betroffen davon ist auch die Möglichkeit der Veräußerung von Lebensversicherungspolicen auf dem Zweitmarkt als Alternative zur häufig finanziell ungünstigeren Kündigung.

Da es sich hierbei um die Veräußerung von Kapitalanlagen handelt, hätte dies auch unmittelbare Auswirkungen bei einem Verkauf einer Lebensversicherung an Dritte: Der jetzt noch steuerfreie Verkaufserlös muss dann versteuert werden.

Auswirkungen für den Lebensversicherungszweitmarkt
Die Abgeltungsteuer wird in erster Linie für Lebensversicherungsverträge zur Anwendung kommen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden (so genannte „Neuverträge“). Die überwiegende Mehrheit der aktuell rund 97 Millionen bestehenden Verträge wird nicht betroffen sein.

Für den Lebensversicherungszweitmarkt wird die geplante Abgeltungsteuer nach Aussage von Ingo Wichelhaus, Fachbereichsleiter Deutschland des BVZL, bei Neuverträgen erst mit einiger Verzögerung zum Tragen kommen. Er gehe davon aus, dass die ersten abgeltungsteuerpflichtigen Verträge frühestens 2012 auf dem Zweitmarkt angeboten werden.

Für so genannte Altverträge (Abschluss bis zum 31.12.2004) wird die Abgeltungssteuer schon früher ein Thema. Wird eine Lebensversicherung beim Versicherer gekündigt, so wird auf Zinserträge Abgeltungssteuer abgeführt, wenn die Lebensversicherung sich nicht für die Steuerbefreiung qualifiziert (Voraussetzung ist u. a. eine Laufzeit von 12 Jahren).

Der Verkauf einer für die Steuerbefreiung qualifizierten Lebensversicherung ist steuerfrei. Erfüllt die Lebensversicherung die Kriterien für die Steuerbefreiung nicht, so wird auch beim Verkauf Abgeltungssteuer fällig, allerdings auf den Veräußerungsgewinn. Dieser entspricht in der Regel der Differenz aus Kaufpreis und gezahlten Prämien.

Die im BVZL organisierten deutschen Policenaufkäufer so Wichelhaus, rechnen dabei jedoch nicht mit Auswirkungen auf die Policen-Preise am Zweitmarkt. Das Stornovolumen könne sich nach Einschätzung von Zweitmarktexperten durch die Abgeltungsteuer sogar noch erhöhen, weil Verluste, die aus der Kündigung oder dem Verkauf einer Lebensversicherung entstehen, dann steuerlich abzugsfähig sind.

In bestimmten Fällen könne auch das Beleihen einer Police günstiger sein als der Verkauf. Versicherte sollten daher aufgrund der neuen Steuerregelung im Zweifelsfall auch diese Alternative prüfen.

Abgeltungssteuer kann Zweitmarkt nicht ausbremsen
Trotz der Abgeltungssteuer fahren Verbraucher mit einem Policenverkauf stets besser als mit einem Storno. Der Zweitmarkt bietet dem Policenverkäufer auch nach Abzug der Steuer immer einen größeren Betrag als nach Kündigung beim Versicherer. Darüber hinaus bleibt dem Versicherten nach dem Verkauf ein Todesfallschutz erhalten.

Weitere Informationen über den BVZL sowie ein ausführliches Merkblatt des Fachbereiches Steuern & Recht „zur Besteuerung von Lebensversicherungen“ finden Sie auf der Verbands-Homepage www.bvzl.de  




Herr Thomas Laumont
Vorstand BVZL
Tel.: 089/ 24 20 37-08
Fax:
E-Mail: info@bvzl.de


Herr Ingo Wichelhaus
Leiter Fachbereich Deutschland
Tel.: 0211/ 826 8019
Fax:
E-Mail: info@bvzl.de

BVZL Bundesverband Vermögensanlagen
im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V.
Isartorplatz 8
80331 München
www.bvzl.de

Über den BVZL
Die im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) e. V. zusammengeschlossenen Unternehmen und Dienstleister engagieren sich weltweit in Lebensversicherungszweitmärkten.

Der Verband mit seinen derzeit über 40 Mitgliedern fungiert seit seiner Gründung im Mai 2004 als eine einheitliche Interessenvertretung in wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Fragen. Der BVZL steht im ständigen Dialog mit Politik, Meinungsbildnern, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen, um die dynamische Entwicklung der Branche aktiv zu unterstützen.

Ein wichtiges Anliegen ist es, Branchenstandards im Hinblick auf Transparenz und Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Anlagesegmente (britische, deutsche und US-amerikanische Lebensversicherungen) zu installieren und somit die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Investment in diese differenziert zu betrachtenden Asset-Klassen stetig zu verbessern.

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