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29.07.2009 - dvb-Presseservice

Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge bringt deutlich mehr Liquidität

Steuerzahler können ab 2010 ihre Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzen. Neben den gesetzlich Versicherten profitieren von der Neuregelung insbesondere privat Versicherte.

Dank des Bürgerentlastungsgesetzes können Steuerzahler ab kommendem Jahr ihre Beiträge zur Krankenversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzen. Bei gesetzlich wie privat Versicherten erkennt das Finanzamt dann die Kosten für eine Grundabsicherung in der Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung komplett an. Dies gilt auch für die Beiträge des Ehepartners und der Kinder. Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008, nach dem Aufwendungen für die existentiell notwendige Vorsorge – wie die Krankenversicherung – steuerlich verschont werden müssen.

„Die Steuerentlastungen richten sich nach Einkommen und Familienstand und können leicht mehr als tausend Euro im Jahr betragen“, sagt Muhyddin Suleiman, Vertriebsvorstand beim Finanz- und Vermögensberater MLP. Wie die Tabelle zeigt, spart ein allein stehender und gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer mit 50.000 Euro Brutto-Jahresverdienst rund 1.200 Euro pro Jahr. „Bei privat Versicherten kann die Ersparnis sogar deutlich größer ausfallen“, erklärt Suleiman.

Die zusätzliche Liquidität steht Steuerzahlern grundsätzlich direkt zur Verfügung: Sie bekommen die Ersparnis ab Januar im Rahmen ihrer monatlichen Lohnabrechnung ausgezahlt. Da aus Gründen der Steuergerechtigkeit nur Beiträge für Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung absetzbar sind, werden privat Versicherten jedoch keine Mehrleistungen, wie beispielsweise Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung, erstattet. Sie erhalten deshalb von ihrer Versicherung einen Bescheid über den rückerstattungsfähigen Betrag, den sie an ihren Arbeitgeber weiterreichen müssen.

Wer für seine Krankenversicherung allein schon 1.900 Euro (2.800 Euro für Selbständige) geltend macht, kann andere Versicherungsbeiträge, etwa für die Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht mehr zusätzlich ansetzen (siehe Grafik). Dies ist nur jenen möglich, die ihren Spielraum nicht ausgeschöpft haben. Insgesamt stellt sich aber fast jeder Beitragszahler durch die Neuregelung besser, denn die Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung sind auf jeden Fall in voller Höhe absetzbar – auch wenn sie die Höchstgrenzen überschreiten.

Wie Versicherte die zusätzliche Liquidität am besten verwenden, hängt von ihrer individuellen Situation ab. Wer seine Rentenlücke für das Alter schließen möchte, kann dabei gleich doppelt profitieren – beispielsweise in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Beiträge hierfür werden direkt vom Bruttoeinkommen abgeführt, sind also steuer- und sozialabgabenfrei. Investiert beispielsweise der gesetzlich versicherte Single mit 50.000 Euro Jahreseinkommen seine zusätzliche Liquidität in eine bAV, wächst der Sparbetrag von 99 auf 204 Euro. Die Auszahlung im Alter unterliegt dann der Steuer. „Versicherte können ihre Altersvorsorge somit deutlich erhöhen, ohne auf Liquidität verzichten zu müssen“, sagt Suleiman.



Frau Bettina Reinhart
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