Anzeige
29.11.2006 - dvb-Presseservice

Achtung: Bis Donnerstag Kfz-Versicherung kündigen!

Wer noch dieses Jahr einige hundert Euro sparen will, muss sich beeilen. Bis zum 30.11. muss die Kündigung bei Ihrer Versicherung vorliegen. Dr. Klein zeigt Ihnen, welche Versicherung für Sie am günstigsten ist und welche Rabatte Sie nutzen sollten.

Vergleichen ist IN und Geiz ist geil

Was bei Produkten des täglichen Bedarfs für viele Kunden Alltag ist, fällt vielen beim Thema Versicherungen deutlich schwerer. Nicht nur die Materie ist komplexer, auch der Tarifdschungel macht die Suche nach dem günstigsten Tarif für die eigenen Voraussetzungen häufig sehr aufwändig. Um die Unübersichtlichkeit abzurunden, hat zudem jede Gesellschaft eigene Rabatte kreiert, die den Tarif teilweise um bis zu 10 Prozent reduzieren können.

Wir helfen Ihnen, schnell den richtigen Tarif für Sie zu finden und dabei garantiert keinen Cent zuviel zu bezahlen. Hierfür müssen Sie nur zwei Schritte beachten:

Ermitteln Sie mit dem Dr. Klein KFZ-Tarifrechner in wenigen Minuten die für Ihre Voraussetzungen günstigsten Tarife online unter http://www.drklein.de/kfz-versicherung-vergleichen.html.

Fragen Sie bei den Gesellschaften der ersten Plätze zusätzlich nach Rabatten. Nicht selten wird der Tarif dadurch erneut günstiger. Die wichtigsten Rabatt-Möglichkeiten vieler Versicherer finden Sie nachfolgend kurz und übersichtlich aufbereitet.

Berufsgruppen-Rabatt

Viele Versicherungsgesellschaften räumen Autofahrern, die einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einen Rabatt ein. Berücksichtigt wird meist der Beruf, den der Versicherungsnehmer zurzeit hauptberuflich ausübt. Als Nachweis kann der Versicherer eine Bescheinigung des Arbeitgebers anfordern.

Erstbesitzer-/ Fahrzeugalter-Rabatt

Der Versicherungsnehmer erhält einen Erstbesitzerrabatt, wenn er das Fahrzeug als Erstbesitzer erworben hat. Auch Neuwagen werden häufig besonders günstig behandelt.

Garagen-Rabatt

Wer sein Auto in der Garage oder teilweise auch in einem Carport und nicht auf der Straße abstellt, bezahlt aufgrund des geringeren Risikos, einen kleineren Versicherungsbeitrag.

Wohneigentum-Rabatt

Sind Sie Eigentümer eines Ein- bzw. Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, die sie selbst nutzen? In diesem Fall haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen vergünstigten Tarif bei Ihrer KFZ-Police zu erhalten.

Familien-Rabatt

Leben noch eigene minderjährige Kinder in häuslicher Gemeinschaft, sollten Sie dies ebenfalls bei Ihrer Versicherung erwähnen. Nicht selten wird dies mit einer Beitragsreduzierung von Seiten der Gesellschaft honoriert.

Nutzerkreis-Rabatt

Fahren nur bestimmte Personen mit dem versicherten Fahrzeug, kann der Versicherungsnehmer einen Nutzerkreisrabatt erhalten. In diesem Zusammenhang besonders beachten sollten Sie den…

Lady-Rabatt

Laut Statistik verursachen Frauen weniger Unfälle als Männer. Einige Versicherungsgesellschaften gewähren daher einen Rabatt von bis zu 10 Prozent auf die Tarifprämie, wenn ein Fahrzeug ausschließlich von Frauen gefahren wird.

Partner-Rabatt

Der Versicherungsnehmer erhält einen Partnerrabatt, wenn nur er und sein in häuslicher Gemeinschaft, Ehe-, beziehungsweise Lebenspartner mit dem versicherten Pkw fahren.

Einzelfahrer-Rabatt

Nutzt der Versicherungsteilnehmer sein Fahrzeug ausschließlich alleine, kann er einen Einzelfahrerrabatt erhalten.

Wenigfahrer-Rabatt

Wird ein Fahrzeug nur gelegentlich benutzt und im Kalenderjahr eine bestimmte Kilometergrenze nicht überschritten (meist bis 15 oder 20.000 km), so wird von vielen Gesellschaften ein Rabatt auf die Prämie der Fahrzeugversicherung gewährt. Der Rabatt kann zwischen 5 und 15 Prozent betragen. Manche Rabatte sind gestaffelt, andere Versicherer erheben für Vielfahrer einen Zuschlag.

Macht der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung vorsätzlich falsche Angaben oder gibt während der Vertragslaufzeit Änderungen nicht bekannt, kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben. Notfahrten wie zum Beispiel Fahrten ins Krankenhaus oder zum Arzt sowie Probefahrten von Mitarbeitern einer Reparaturwerkstatt sind hiervon ausgeschlossen.

Dr. Klein rät

Beeilen Sie sich! Noch bis Donnerstag kann die alte Versicherung fristgemäß gekündigt und eine günstigere gewählt werden. Wer mehrere Policen bei einer Gesellschaft abgeschlossen hat, sollte sich vor einer Kündigung darüber informieren, ob er einen potentiellen Bündelungsnachlass verliert.



Leiter Unternehmenskommunikation
Herr Volker Bitzer
Tel.: +49 451 140 8 -505
Fax: +49 451 140 8 -599
E-Mail: volker.bitzer@drklein.de

Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft
Mühlenbrücke 8
23552 Lübeck
Deutschland
http://www.drklein.de