Achtung! persönliche Haftung als Unternehmer/Geschäftsführer
Ob Geschäftsführer oder Unternehmer, Sie haben Rechte, Pflichten und die Haftung die Ihre Position mit sich bringt. Welche Gefahren bringt dies mit sich bringt und was man gegen die möglichen Folgen unternehmen kann, sollte jeder Unternehmer und Geschäftsführer wissen!
Ob Geschäftsführer oder Unternehmer: Sie wissen um die
Rechte, Pflichten und die Haftung die Ihre Position mit sich bringt -
schließlich haben Sie sich informiert! Natürlich sind Sie sich darüber bewusst,
dass da ein gewisser gesetzlicher und rechtlicher Rahmen existiert, in dem Sie
sich möglichst sicher bewegen sollten. Und um alles, was außerhalb Ihres
Wissensbereichs liegt, kümmern sich Ihre Berater, die dann schon dafür sorgen
werden, dass keine Probleme entstehen.
Es ist also "alles okay!"
Stop! Leider ist es an der Tagesordnung, dass Unternehmer
und auch GmbH-Geschäftsführer, unbewusst in Situationen gelangen, in denen sie
der persönlichen Haftung ausgesetzt sind! Plötzlich ist nicht nur die Firma,
sondern auch die eigene Familie und Existenz betroffen.
Die Gründe dafür sind überraschenderweise oft eher banal.
Selten ist der Stein des Anstoßes eine Ursache wie: nicht gezahlte
Sozialversicherungsbeiträge, Steuern oder Insolvenz. Fakt ist, schon die sich
ständig ändernde Rechtslage oder unterschiedliche Expertenmeinungen können zu
fatalen Fehlentscheidungen führen. Mangelhafte Beratung oder unzureichende
Betreuung kann ebenfalls dafür sorgen, dass irreparable Schäden entstehen. Wer
jetzt denkt, der eigene Steuerberater könnte alle Eventualitäten überblicken,
irrt. Auch bei noch so guter Zusammenarbeit wird es ihm nicht möglich sein alle
Bereiche bis ins Detail zu erfassen - Es gehört auch nicht zu seinen Aufgaben!
Nur ein Team bestehend aus Spezialisten ist tatsächlich in der Lage einen
verlässlichen Gesamtüberblick zu schaffen und Sie vor den möglichen Folgen
einer persönlichen Haftung als Unternehmer oder GmbH-Geschäftsführer bewahren.
Die Frage ist, wann müssen Sie als Unternehmer oder
GmbH-Geschäftsführer eigentlich wirklich persönlich haften?
Aber vor allem: Gibt es eine rechtlich einwandfreie
Strategie zur gezielten Haftungsminimierung?
Wir sagen ja!
Beispiel Eins: "Die Bankbürgschaft"
Als Unternehmer oder GmbH-Geschäftsführer haben Sie bei
Ihrer Geschäftsbank für ein Darlehen oder einen Dispositionskredit eine
Bürgschaft unterschreiben müssen. Sie sind also in der persönlichen Haftung und
können daran nichts ändern. Wirklich nicht?Es gibt Wege, sich auch vor dem Zugriff der Bank zu
schützen!
Beispiel Zwei: "Unbeabsichtigte
Insolvenzverschleppung"
Ihre Firma befindet sich in einer Krise. In diesem Zeitraum
gelten verschärfte gesetzliche Regeln. Wüssten Sie, dass die gesetzliche Frist
lediglich 3 Wochen beträgt, innerhalb derer ein Insolvenzantrag zu stellen ist?
Danach spricht man von Insolvenzverschleppung, und Sie befinden sich als
Unternehmer oder GmbH-Geschäftsführer in der persönlichen Haftung!Die gute Nachricht: Auch vor dieser Art persönlicher Haftung
kann sich ein Unternehmer oder GmbH-Geschäftsführer in gesetzlich zulässiger
Weise wirksam schützen!
Beispiel Drei: "Gültige Fahrerlaubnis bei
Mitarbeitern"
Sie beschäftigen Fahrer, die selbstverständlich über eine
gültige Fahrerlaubnis verfügen - denken Sie. Was ist jedoch, wenn Ihrem
Mitarbeiter ohne Ihr Wissen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und ein Schaden
entsteht? Auch hierbei entsteht für Sie als Unternehmer oder
GmbH-Geschäftsführer unter Umständen eine persönliche Haftung. So etwas muss
nicht zum Problem werden.
Hand auf´s Herz: Hätten Sie das gewusst? Beispiele für eine
persönliche Haftung als Unternehmer oder GmbH-Geschäftsführer wie diese gibt es
etliche mehr.
Weitere Informationen unter: "Die 5 fatalsten Fehler und Irrtümer der persönlichen Haftung als Unternehmer und GmbH-Geschäftsführer vermeiden!"
Es besteht also Handlungsbedarf ! Denn seien wir mal
ehrlich: In der Praxis ist es nahezu ausgeschlossen alle Risiken zu kennen,
sich immer gesetzes- oder regelkonform zu verhalten und sämtliche festgelegten
Fristen einzuhalten. Auch ein großes Beraterteam kann Sie erfahrungsgemäß
leider nicht ausreichend vor den Folgen einer persönlichen Haftung als
Unternehmer oder GmbH-Geschäftsführer schützen. Die Folge ist oft ein böses
Erwachen. Wenn Sie die ersten Anzeichen wahrnehmen, ist es in der Regel bereits
zu spät - handeln Sie vorbeugend und vorausschauend!
Wir haben im Spezialistenteam rechtlich einwandfreie
Konzepte entwickelt, die es Unternehmern und GmbH-Geschäftsführern ermöglichen,
Ihre Vermögenswerte zeitnah, aber vor allem wirksam, vor den Folgen einer
persönlichen Haftung zu schützen.
Schützen Sie rechtzeitig Ihr Vermögen!
Wir erarbeiten eine individuell auf Sie zugeschnittene
Strategie, die durch unser starkes Kompetenznetzwerk erstellt und umgesetzt
wird. Profitieren Sie von einer detaillierten Risikoanalyse durch Spezialisten
aller erdenklichen Fachbereiche, die wirklich Hand in Hand arbeiten. Und die
Sie auch in den kommenden Jahren gerne und zuverlässig betreuen.
Daher unser Tipp: Handeln Sie jetzt und nicht erst wenn es
zu spät ist. Warten Sie nicht bis erste Komplikationen am Horizont sichtbar
werden - beugen Sie vor! Sie haben zu viel zu verlieren.
Dick & Partner
Kanzlei für Wirtschaftberatung
Gildenweg 2
50354 Hürth
Deutschland
www.dick-partner.de
Dick & Partner
Kanzlei für Wirtschaftberatung
Wir beschäftigen uns seit fast zwei Jahrzehnten intensiv mit unterschiedlichen Themen und Problemstellungen der täglichen Unternehmerpraxis. Hierzu haben wir entsprechende Lösungen bzw. Konzepte erarbeitet, welche wir seit langem erfolgreich beraten und einsetzen. Diese sind allesamt aus der Praxis
entstanden und bieten dem Unternehmer ein Höchstmaß an Sicherheit, Flexibilität und Individualität und sind sofort und ohne großen Aufwand umsetzbar.
Unsere Lösungen bzw. Konzepte, werden gemeinsam mit entsprechenden Fachanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen spezialisierten Fachberatern für unterschiedliche Themen und Problemsituationen, welche wir in der Praxis häufig in Unternehmen antreffen, erarbeitet und
umgesetzt. Wir legen außerdem hohen Wert darauf, die von uns empfohlenen Maßnahmen auch nach Absprache mit der Unternehmensführung entsprechend umzusetzen. So können wir gewährleisten, dass sich dann auch zeitnah der gewünschte Erfolg bzw. das Ergebnis einstellt.
?schützen Sie rechtzeitig Ihr Vermögen vor den Folgen einer persönlichen Haftung!?
Ziel: rechtzeitig und rechtssicher Vermögen vor Haftung schützen und trotzdem die Verfügungsmacht behalten!