Anzeige
04.02.2009 - dvb-Presseservice

Adressänderung bei Umzug mitteilen

Umziehen heißt nicht nur hier ein- und dort auspacken. Ein Wohnsitzwechsel ist auch mit Schriftverkehr verbunden. Von der Bank bis zum Einwohnermeldeamt müssen alle über die neue Anschrift informiert sein.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund erinnert in diesem Zusammenhang erneut daran, dass auch sie die aktuelle Adresse der Rentnerinnen und Rentner benötigt. Können Briefe nicht zugestellt und die neue Anschrift nach einem Umzug nicht ermittelt werden, muss die Zahlung der Rente eingestellt werden. Nur durch diese Maßnahme können Überzahlungen der Rente zu Lasten der Versichertengemeinschaft vermieden werden. Erst wenn sich die Betroffenen mit ihrer neuen Adresse melden, kann die Rentenzahlung wieder aufgenommen werden.

Adressänderungen nimmt der Renten Service der Deutschen Post in jeder Postfiliale oder unter www.rentenservice.de entgegen. Der Renten Service zahlt als Dienstleister die Renten für die Deutsche Rentenversicherung aus.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de